Rg.der GbR-Gesellschafter = Sonderbetriebsausg.?

Guten Tag,
ich hoffe, jemand kann mir weiter helfen.

Folgende Situation:
Eine GbR erbringt Verwaltungstätigkeiten für eine GmbH (Gesellschafter in beiden Unternehmen sind die gleichen 4 Personen). Die GbR stellt für diese Tätigkeiten an die GmbH eine Rechnung.
Diese Verwaltungstätigkeiten werden von den Gesellschaftern der GbR erbracht und von denen an die GbR in Rechnung gestellt, da jeder einzelne Gesellschafter auch noch ein Einzelunternehmen hat.
Diese von den Gesellschaftern an die GbR gestellten Rechnungen werden bei der GbR als Aufwand verbucht und bei den einzelnen Gesellschaftern als Ertrag. (Umsatzsteuer wurde ordnungsgemäß abgeführt bzw. Vorsteuer gezogen.)

Nun ist das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung der Meinung, in der GbR wären die Aufwendungen der Gesellschafter „Sonderbetriebsausgaben“ und müssten dem Gewinn der GbR wieder hinzugerechnet werden und wären keine Einnahmen bei den Einzelunternehmen der Gesellschafter. (Gesonderte und einheitliche Feststellungen würden nachträglich geändert werden.) Dies wäre einkommensteuerlich ja erstmal egal, ABER: Wenn diese Aufwendungen nicht als gewinnmindernd bei der GbR anzusehen sind, dann hätte die GbR ja einen viel höheren Gewinn und müsste dann Gewerbesteuer zahlen.

Beispiel zum besseren Verständnis: Jeder Gesellschafter hat an die GbR eine Rechnung in Höhe von 15.000 Euro gestellt. Die GbR hat nach Abzug dieser Aufwendungen einen Gewinn von 3.000 Euro. Dafür müsste die GbR dann keine Gewerbesteuer zahlen, jedoch aber, wenn die Gesellschafteraufwendungen hinzugerechnet werden würden (Gewinn = 63.000 Euro).

Nun meine Frage: Sind diese Aufwendungen in der GbR tatsächlich „Sonderbetriebsausgaben“? Und hat der Prüfer vom Finanzamt Recht? Ich sehe es nicht so. Eure Meinungen bzw. Erfahrungen zu diesem Thema würden mich interessieren.

Vielen Dank!