Rückwirkende Änderung der Veranlagung

Ich bin selbständig. Habe meine Steuererklärungen zu spät eingereicht. Die Steuerberaterin hat mich mit meinem Mann zusammen veranlagt, obwohl sich mein Mann in Privat und Firmeninsolvenz befindet. Die Steuerberaterin hat eine Steuerzahllast von 15.000 € ausgerechnet. Nach der Prüfung durch das FA soll ich nun über 30.000 € zahlen. Mann hat mir alle Konten dicht gemacht. Hat mich die Steuerberaterin falsch beraten? Was kann ich tun?

Hi Susisanne1 ,
danke das du mich als Experte ausgewählt hast … ich bin zwar kein Steuerberater aber ich versuche dir mal eine Antwort zu geben :

  1. Hast du die Steuererklärung unterschrieben ??
    wenn ja … hast du ein Problem … hier kann man aber Rückwirkend eine änderung vornehmen … am einfachsten ist dies wenn du einen Einspruch gegen den Bescheid einlegst .
    Ob dich die Steuerberaterin falsch beraten hat kann ich dir ohne genauere Infos nicht sagen … ab und an ist eine Zusammenveranlagung besser … meines erachten aber in deinem Fall nicht …

Solltest du eine Rechtschutzversicherung haben würde ich aber auf jedenfall einen Anwalt einschalten … diesen benötigts du auch für deinen Bescheid damit die dir das Konto wieder aufmachen .

Wenn du noch weitere Fragen hast … melde dich einfach .

Grüße

Hallo Susi,

ich würde erst mit der Steuerberaterin sprechen, denn so hintergehst Du sie nicht und sie kann sich rechtfertigen und muss korrigieren. Außerdem ist sie versichert gegen Falschberatung.

Freundliche Grüße

Peter

Hallo Susisanne,

falsch beraten hat dich deine Steuerberaterin bestimmt nicht. Denn wenn dein Mann sich in Insolvenz befindet, würde ich mal sagen, dass er negative Einkünfte bzw. ein Verlust hat. Damit verringern sich die Gesamteinkünfte der Ehepartner und damit auch der Steuerlast.

Aber ich kann verstehen, dass du verärgert bist. Nur, was da genau falsch gelaufen ist, kann ich noch jemand anderes dir sagen ohne weiter Einblick in der Materie zu haben.

Wichtig ist nun mal, dass du zuallererst Einspruch gegen dein bescheid einlegst. Das geht ganz einfach:

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"Hiermit lege ich Einspruch ein gegen dem EST-Bescheid von …, Steurnr. … usw. Eine Begründung wird nachgereicht.

Weiterhin bitte um Stundung und Aussetzung der Vollstreckung bis zur Erledigung meines Einspruches.
Auf ein Antwortschreiben Ihrerseits wird verzichtet, wenn Sie mit meinem Ersuchen einverstanden sind.

Das Anschreiben kannst du selbstverständlich auch von deiner Steuerberaterin anfertigen lassen.
Denn als Nächstes müssest du unbedingt mit ihr reden. Denn nur durch Vergleich von dem Bescheid und der Berechnung von ihr, kannst du herausfinden, wieso davon abgewichen wird.

Bei meiner Erfahrung liegt der Fehler zumindest in 50% der Fälle beim Finanzamt. Rede also schnellstmöglich mit ihr.
Sollte sie dabei entdecken, dass ihr ein Fehler unterlaufen ist, gibt es drei Möglichkeiten:

1)Entweder war ihre Berechnung richtig, aber das FA hat einen Fehler gemacht > Einspruch begründen

2)Sie hat zwar richtig gerechnet, aber die Erklärung falsch ausgefüllt > das FA darum bitten in der vorherigen Stand zurück gesetzt zu werden wegen ersichtlichen Fehler und eine verbesserte Erklärung abgeben (wird meistens gewährt, aber sollte auch innerhalb des Einspruchsfrists erfolgen

3)Sie hat tatsächlich einen Fehler gemacht, die sich nicht mehr beheben lässt. > Sie is verpflichtet eine BHV-Versicherung zu haben. Vielleicht zahlt ihre Versicherung.

In letztem Fall kannst du dir überlegen einen anderen Steuerberater zu suchen. Falls du schnell bist, wäre es theoretisch möglich, dass er doch noch eine Möglichkeit kennt die Steuerzahllast zu verringern, aber rechne nicht zu fest damit.

Hier zählt also tatsächlich: TIME IS MONEY! Hush-hush!

Viel erfolg.

Ich bin selbständig. Habe meine Steuererklärungen zu spät
eingereicht. Die Steuerberaterin hat mich mit meinem Mann
zusammen veranlagt, obwohl sich mein Mann in Privat und
Firmeninsolvenz befindet. Die Steuerberaterin hat eine
Steuerzahllast von 15.000 € ausgerechnet. Nach der Prüfung
durch das FA soll ich nun über 30.000 € zahlen. Mann hat mir
alle Konten dicht gemacht. Hat mich die Steuerberaterin :falsch beraten? Was kann ich tun?

Hallo!

Hat mich die Steuerberaterin falsch
beraten? Was kann ich tun?

Ganz ehrlich: Keine Ahnung!

Ohne jede Information über den Steuerfall kann man dazu nichts sagen. Und sogar mit Informationen würde das den Rahmen dieses Forums sprengen.

Nix für ungut!
Jens