Schenkungssteuer bei Verkehrswert 150T€ für Sohn

Hallo zusammen !

Mit welchen Kosten und Steuern muss man rechnen:

Folgender Fall:

Sohn soll Haus geschenkt bekommen
Eltern erhalten Nießbrauch
ca. Verkehrswert 150T€

Schonmal :Vielen Dank

Ist nicht so teuer, da sich der Wert durch den Niessbrauch drastisch reduziert, ev. bekommt mans steuerfrei über die Bühne

Fakt ist:

2 - Familienhaus
Sohn will z.Zt. leerstehende Wohnung renovieren / sanieren / umbauen…

Nach Schenkung sollen die Eltern natürlich weiter im Haus wohnen dürfen.
Finanzen allerseits sollen über Sohn laufen…
Sprich Umbau finaziert Sohn, Mieteinnahmen erhält Sohn zur Tilgung der Umbaukosten.

Wäre dann das Wohnrecht die bessere Lösung ?

Der Freibetrag für jedes Kind beträgt 400.000 Euro. Schenkungssteuer fällt also keine an.

Es fallen Kosten für Notar und Grundbucheintrag an. Diese sollten Sie vorher mit Ihrem Notar besprechen und ggf. einen Betrag aushandeln. Fausformel: 1,5% = 2.250 Euro.

Ob und in welcher Höhe Grunderwerbsteuer anfällt hängt u.a. von der vertraglichen Ausgestaltung ab. Das sollten Sie eingehend und verbindlich mit Ihrem Notar besprechen. Aber beachten Sie: Die Aussage Ihres Notars zur Grunderwerbsteuer ist nicht verbindlich.

Fall aus der Praxis: Notar sagt: Wenn Sie den Vertrag nach meinem Vorschlag ausgestalten, fällt keine Grunderwerbsteuer an. 1 Monat später kommt der Grunderwerbsteuerbescheid über 10.000 Euro. Kommentar des Notars dazu: Daran kann ich auch nichts ändern, ist Entscheidung des Finanzamtes…

Wie teuer wird die Renovierung?
Wie hoch wird die Miete NETTO ausfallen?
Wie gross ist das Grundstück?
Wie alt ist das Haus?
Wo steht das Haus?
Wie alt sind die Eltern?

Hallo,
es fallen ein paar Kosten an, z.B. Kosten für den Notar, der den Schenkungsvertrag beurkundet, meines Wissens ist das bei Grundstückssachen unabdingbar. Dann die Kosten der Eintragung ins Grundbuch.
Schenkungssteuer fällt m.E. nicht an, da dem Wert der Schenkung der (negative) Wert des sog. Vorbehaltsniessbrauchs entgegen gerechnet wird. Zudem hat ein Kind einen Freibetrag von 205.000 EUR je Elternteil (allerdings auf einen Zeitraum von 10 Jahren gesehen, d.h. alle Schenkungen innerhalb von 10 Jahren zusammen genommen).
Insgesamt betrachtet dürften sich die Kosten also im Rahmen halten, ich denke mit 300 bis 400 EUR muss man rechnen, mehr m.E. nicht.
Bitte bedenken Sie: der Sachverhalt wurde von Ihnen sehr knapp dargestellt. Bei steuerlichen Fragen kommt es aber immer auf alle Details an, daher kann meine Antwort nur eine kleine Hilfe darstellen.
Genaueres kann man auch beim zuständigen Finanzamt erfahren oder aber unter http://www.mfw.baden-wuerttemberg.de/steuern/165591… den Steuerratgeber Erbschaften und Schenkungen besuchen. Sehr informativ und ausführlich geschrieben.
Alles Gute
Barbara

Vllt . hilft dies weiter:

Laut Boris.NRW ist mit einem Durchschnittspreis von ca. 129T€ zu rechnen.

Zugrunde gelegt wurde bei Boris.NRW

100-120qm Wohnfläche
400qm Grundstück
Doppelhaushälfte
Baujahr ca. 1950
weiterhin zu beachten was m.M.n. Richtung 150T€ tendiert
(auch eine Besonderheit die für die zuk. Mieter sicherlich hochinteressant sein wird)

Unverbaute Fernsicht über Felder , viel Grün herum. Keine Bauten rückseitig innerhalb 1km. Nächster Standort Wohnhäuser 30mtr tiefer als Haus selbst in weiter Entfernung - stört alles nicht bei Fernsicht !

Ideale Autobahnanbindung zu mehreren Autobahnen. A4 sowie A44
Standort West-NRW

Renovierung wird sich aufgrund der kompletten Eigenleistung des Sohnes bei Materialkosten um 10T€ einpendeln.

Eltern sind Ende 50

Hallo,
die von Ihnen gemachten Angaben betreffen den Wert der Immobilie. Das ist ein Aspekt, der allerdings bei einem Freibetrag bei der Schenkungssteuer von 410.000 EUR eher unwichtig ist, da der Wert der Schenkung wohl den Freibetrag nicht übersteigt, also sowieso schenkungssteuerfrei ist.
Der Wert der Immobilie wird wohl bei den Gebühren eine Rolle spielen, aber so gross sind die Unterschiede dann auch nicht.
Insgesamt zählen eher noch die persönlichen Fakten, also z.B. ob Sie in den letzten 10 jahren schon Schenkungen in grösserem Umfang von Ihren Eltern bekommen haben usw., wobei die Weihnachts- und Geburtstagsgeschenkchen da nicht zählen, sofern Sie nicht von grossem Wert sind.

Mit freundlichen Grüssen
Barbara

In den letzten 10 Jahren gab es keinerlei nennbare Geschenke die von Belang sein könnten.

Ich werde zur Sicherheit nochmals beim FA anfragen.

Man hat mir hier geholfen und dafür GROSSEN DANK

Hallo,

sorry, damit kenne ich mich nicht aus.
Da das Niessbrauchsrecht aber gegen den Schenkungswert auszurechnen sein dürfte und bei direkten Kindern recht hohe Freibeträge bestehen, vermute ich effktiv „keine Steuer“. - Das sollten Sie aber von einem Steuerberater prüfen lassen!

Viel Erfolg!
Roger