Schenkungssteuer umgehen

hi zusammen

ich glaube ich habe eine möglichkeit gefunden eine schenkung am finanzamt vorbeizuleiten.
der vater (ein sohn, mutter verstorben) verkauft vor vielleicht 7 jahren seinen schlecht gehenden betrieb für 1.000.000 dm.
zusammen mit seinem sohn kauft er ein baugrundstück für 50.000 dm. im laufe von zwei jahren wird dort ein haus im wert von 1.000.000 dm errichtet. sämtliche rechnungen bezahlt der vater.da zu einem grundstück sämtliche darauf stehenden gebäude gehören, besitzt jetzt jeder die hälfte des gebäudes. im todesfall des vaters sind nur noch 500.000 dm zu vererben.
ist da irgendwo ein dicker bock drin - oder könnte das so funktionieren?

bis denne
thomas

Hallo Tho,

ich glaube ich habe eine möglichkeit
gefunden eine schenkung am finanzamt
vorbeizuleiten.

von 1.000.000 dm errichtet. sämtliche
rechnungen bezahlt der vater.da zu einem
grundstück sämtliche darauf stehenden
gebäude gehören, besitzt jetzt jeder die
hälfte des gebäudes.

… er schenkt dem Sohn also laufend etwas, was schenkungsteuerpflichtig wäre…

im todesfall des
vaters sind nur noch 500.000 dm zu
vererben.

… was dann ja wohl die Erbschaftsteuer betrifft…

Wenn der Vater gedenkt, noch länger als 10 Jahre zu leben, kann er dem Sohn aller 10 Jahre etwas steuerfrei schenken.

MfG
Undine

hi undine

… er schenkt dem Sohn also laufend
etwas, was schenkungsteuerpflichtig
wäre…

ja - aber es prüft wohl anscheinend niemand nach. für diese 500.000 dm fällt demnach keine schenkungssteuer an. selbst wenn der vater nach einem jahr stirbt werden nur 500.000 dm vererbt. es fällt noch nicht einmal erbschaftssteuer an. ( was bei einer million evtl. geschehen wäre)
habe ich da etwas übersehen ?

bis denne
thomas

Hi ThoFe,

… er schenkt dem Sohn also laufend
etwas, was schenkungsteuerpflichtig
wäre…

ja - aber es prüft wohl anscheinend
niemand nach. für diese 500.000 dm fällt
demnach keine schenkungssteuer an. selbst

Da wäre ich mir nicht so sicher, zumal das Geld aus dem Verkauf von Betriebsvermögen stammt. Außerdem „fliegt“ alles beim Tod des Vaters auf… und verjährt damit auch sehr langsam.

wenn der vater nach einem jahr stirbt
werden nur 500.000 dm vererbt. es fällt
noch nicht einmal erbschaftssteuer an. (
was bei einer million evtl. geschehen
wäre)

Also der Freibetrag für Kinder beträgt m.E. DM 400.000…

Beachte aber auch, daß der „Wert“ des Gebäudes im Sinne des ErbStG nicht gleich den „Kosten“ für den Erwerb/Bau ist.

Mfg
Undine