Schwerbehindertenpauschale

Hallo!

Kann ein Arbeitnehmer mit einem Kind bei dem eine 100%ige Schwerbehinderung „H“-Vermerk für hilflos vorliegt, die Schwerbehindertenpauschale von 3700 Euro und die pauschale Wegstreckenentschädigung von 3000 Kilometer (900 Euro) von seiner Lohnsteuer absetzen obwohl die Schwerbehinderung bei seinem Kind vorliegt und nicht beim Arbeitnehmer?

Kann der Freibetrag sich auch schon jetzt monatlich auswirken (Schwerbehinderung ist beispielweise am 07.07.2004 eingetreten) oder wirkt diese sich erst mit der nächsten Steuererklärung aus?

Wie erhalte ich die pauschalen Freibeträge (Antrag beim Finanzamt?)?

Gruß
Carsten

Hi

Hallo!

Kann ein Arbeitnehmer mit einem Kind bei dem eine 100%ige
Schwerbehinderung „H“-Vermerk für hilflos vorliegt, die
Schwerbehindertenpauschale von 3700 Euro und die pauschale
Wegstreckenentschädigung von 3000 Kilometer (900 Euro) von
seiner Lohnsteuer absetzen obwohl die Schwerbehinderung bei
seinem Kind vorliegt und nicht beim Arbeitnehmer?

Ja, wenn das Kind es nicht selbst in seiner eigenen Steuererklärung geltend macht (Volljähriges Kind zum Beispiel)
Die 900,-€ kannst du als andere außergewöhnliche Belastung absetzen. Den Grad der Behinderung auf der Anlage Kind angeben.

Kann der Freibetrag sich auch schon jetzt monatlich auswirken
(Schwerbehinderung ist beispielweise am 07.07.2004
eingetreten) oder wirkt diese sich erst mit der nächsten
Steuererklärung aus?

Wie erhalte ich die pauschalen Freibeträge (Antrag beim
Finanzamt?)?

Auf Antrag wird der Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen und so monatlich berücksichtigt.
(Allerdings weiß ich nicht so genau, wie das mit den elektronischen Steuerkarten ab 2005 gemacht wird.)

bye Nauraa

Danke Nauraa!

Hi, Carsten,

möchte Nauraa’s richtiger Antwort nur ergänzend hinzufügen, daß die Behinderung Ihres Kindes vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten sein muß, um den Freibetrag auf die Eltern übertragen zu können.
Vergessen Sie zudem nicht, ggf. den Pflegepauschbetrag geltend zu machen. In besonderen Fällen wurden auch 15.000 km krankheitsbedingter Fahrkosten anerkannt.

mfG
HGS