Habe bereits einige Seiten und Foren im Internet durchforstet nach einer Antwort auf die Frage, ob man die 3 Jahre Berufserfahrung auch benötigt als selbstständiger Buchhalter, wenn man als freier Mitarbeiter in einem Unternehmen tätig ist. Bei einer festen Anstellung als Arbeitnehmer, benötigt man diese Berufserfahrung nicht, da man allein den Weisungen des Arbeitgebers folgt. Ist diese Regelung auch auf die freie Mitarbeit anzuwenden?
Weiß jemand eine Antwort bzw. einen Rat, wen ich fragen kann?
Vielen Dank.
Nookie