Sind Verluste bei Nebenkosten von der Steuer absetzbar?

Hallo, folgende Frage:

Herr und Frau X haben eine Wohnung vermietet. Der Mieter, Herr G, ist mittellos und die Miete incl. NK-Vorauszahlung zahlt das SozAmt. 

Nun muss Herr G. überraschend in Krankenhaus und kommt von dort ins Pflegeheim. Herr und Frau X wissen dies nicht, die Wohnung steht über 2 Monate leer, dann endlich löst der jetzt ernannte Vormund den Mietvertrag auf.
Herr G. hatte es gerne sehr warm und das Prinzip der Mülltrennung war ihm zu umständlich. Ergebnis= eine recht hohe Nebenkostennachzahlung. 

Das SozAmt verweigert die Zahlung, mit der Begründung daß der Mietvertrag mittlerweile aufgehoben wurde. 

Können Herr und Frau X die entstandenen Kosten jetzt wenigstens bei der Steuer geltend machen? Und wenn ja, wo? Unter welche Rubrik fällt das?

Danke & noch schöne restliche Ostern!!

Hallo, da es sich um Kosten der Vermietung handelt, können diese anteilig auf die vermietete Fläche steuerlich geltend gemacht werden.  Die Miete und die bereits erhaltenen Nebenkosten müssen auch angegeben werden. Sollte die Vermietung ohne Nebenkosten (Heizung, Müll, Wasser usw.) vereinbart worden sein, können diese Kosten nicht berücksichtigt werden, ansonsten Anlage V Sonstige Werbungskosten der Vermietung.
Mit freundlichen Grüßen
P.D.

für die Zeit, in der der mietvertrag Bestand hatte muss das Sozialamt die Miete einschl. Nebenkosten zahlen. Müßte notfalls gerichtlich durchgesetzt werden.
Bei vermietung ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Der Vermieter hat Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in der Steuererklärung anzugeben. Die Aufwendungen können als gewinnmindernd angesetzt werden. Wenn die Mieteinnahmen nicht realisiert werden, werden die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung entsprechend gekürzt, während die Kosten in gleicher Höhe angesetzt werden.
Als Vermieter von Wohnungen muss dies jährlich in der Einkommenserkläung berücksichtigt werden und somit ist dem Vermieter das Prozedere bekannt.

Bei vermietung ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Das ist Quatsch! Normale Vermietung von Gebäuden ist keine gewerbliche Betätigung.

Gruß derschwede77