Sohn hat eine spendenbescheinigung

… bekommen, weil ehrenamtlich beim DRK tätig. zahlt keine Lohnsteuer , nur Krankenkasse und Sozialabgaben.
Ist mit auf der gemeinsamen Einkommensteuererklärung, wohnt und lebt ja auch noch hier. .Jetzt wird seine Bescheinigung genau aus diesem Grund nicht anerkannt? Das kann doch nicht richtig sein?

Auf anderen Namen kann sie nachträglich nicht mehr ausgestellt werden.Und jetzt?

Der Sohn könnte seine Spendenbescheinigung nur in seiner eigenen Einkommensteuererklärung ansetzen. Wenn sie z. B. bei seinen Eltern angesetzt würde, wird diese Ausgabe abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Aber eine eigene Einkommensteuererklärung bringt nichts, da keine Lohnsteuer gezahlt wird.

Die geringfügigen Einnahmen (3600 pro Jahr) „belasten“ aber unser Konto, das wurde akzeptiert.

Hallo,

gabs Kindergeld?

Dann wäre damit alles erledigt.

Und falls nicht, warum wurde kein Unterhalt für den Sohn beim Finanzamt beantragt. Wäre jedenfalls weit effektiver als so eine winzige Spendenbescheinigung.

Gruß
Lawrence

Ja Kindergeld gab es.
Aber sein Einkommen (3600 pro Jahr) wurde ja auch als unser Einkommen anerkannt, warum dann nicht seine Zuwendungsbescheinigung?

Und: Das war keine kleine Spendenbescheinigung, sie geht über 1.200 Euro !!

Hallo,

SEIN Einkommen wurde als EUER Einkommen anerkannt???

Entweder kapiere ich hier was nicht oder ihr nicht.

Gruß
Lawrence

Habe es falsch formuliert:

SEIN Einkommen wurde zu unserem dazugerechnet und hat natürlich unseres dadurch um über 3000 Euro erhöht und somit die evtl. zu erwartende Rückzahlung verringert…

Hallo,

SEIN Einkommen wurde zu unserem dazugerechnet und hat
natürlich unseres dadurch um über 3000 Euro erhöht und somit
die evtl. zu erwartende Rückzahlung verringert…:

Pardon, aber das ist absoluter Unsinn und völlig unmöglich. Einkommen von Kindern wird steuerlich NIE zum Einkommen der Eltern hinzugezählt.
Die Verringerug der Erstattunh hat zu 100% andere Gründe.

Bitte zum Steuerberater gehen und sich mal den Steuerbescheid so erklären lassen, dass wenigstens die schlimmsten Wissenslücken geschlossen werden.

Gruß
Lawrence

Aber sein Einkommen (3600 pro Jahr)

Und: Das war keine kleine Spendenbescheinigung, sie geht über
1.200 Euro !!

Also gemäß EStG sind Spenden in Höhe von 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte (GdE) als Sonderausgaben abzugsfähig. Wenn man vereinfachend sagt, daß die 3.600 der GdE sind, dann können nur 720 Euro abgezogen werden. Die restlichen 480 Euro werden im Folgejahr als Sonderausgabe abgezogen.

Und abziehen kann es nur derjenige, der sich auch gezahlt hat bzw. auf den die Spendenquittung ausgestellt ist.

Ist klar, daß sich die 720 Euro steuerlich nicht auswirken. Aber vielleicht die 480 Euro im Folgejahr?

Bei der nächsten Spendenaktion vorm Spenden ausrechnen, wie die steuerlichen Vor- bzw. Nachteile sind, wenn man nur spendet, um Steuern zu sparen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald