Aber sein Einkommen (3600 pro Jahr)
Und: Das war keine kleine Spendenbescheinigung, sie geht über
1.200 Euro !!
Also gemäß EStG sind Spenden in Höhe von 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte (GdE) als Sonderausgaben abzugsfähig. Wenn man vereinfachend sagt, daß die 3.600 der GdE sind, dann können nur 720 Euro abgezogen werden. Die restlichen 480 Euro werden im Folgejahr als Sonderausgabe abgezogen.
Und abziehen kann es nur derjenige, der sich auch gezahlt hat bzw. auf den die Spendenquittung ausgestellt ist.
Ist klar, daß sich die 720 Euro steuerlich nicht auswirken. Aber vielleicht die 480 Euro im Folgejahr?
Bei der nächsten Spendenaktion vorm Spenden ausrechnen, wie die steuerlichen Vor- bzw. Nachteile sind, wenn man nur spendet, um Steuern zu sparen.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald