Spekulationsgewinn hausverkauf

ein Haus wurde 1987 gekauft,selbst bewohnt und dann
>seit 1999 vermietet. 2004 wurde das Haus an Tochter
>mit Anrechnung an künftiges Pflichtteil als
>vorweggenommene Erbfolge der Tochter geschenkt.
>Der Verkehrswert -200 T€, als finanzieller Ausgleich
>wurden 125 T€ bezahlt. Ist der Verkauf des Hauses
>heute steuerpflichtig ?
>Es gibt ein BMF Schreiben vom 5.10.2000, das sagt,
>dass
>
>Wird ein teilweise entgeltlich (z.B. im Wege der
>vorweggenommenen Erbfolge) oder
>gegen Abfindungszahlung bei der Erbauseinandersetzung
>erworbenes Grundstück während
>der Zehnjahresfrist nach Anschaffung bebaut und
>veräußert, ist das Gebäude
>anteilig in die Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Nr. 1
>EStG einzubeziehen. Für den unentgeltlich
>erworbenen Teil des Grundstücks gilt Rz. 10.
>
>
>Was bedeutet es in diesem Fall (Kauf 1987).? Gilt es
>oder nur für die Fälle ab 2000 ?
>

Die Tochter hat 2004 62,5% entgeltlich erworben, den Rest unentgeltlich, mit der Folge, dass ein Verkauf in Höhe von 62,5% ein steuerpflichtiges Veräusserungsgeschäft ist, wenn die Tochter das Haus nicht seit Übergabe bzw in 2009, 2008, 2007 selbst bewohnt hat.