Spekulationssteuer

Hallo,
ich habe mal 2 Fragen bitte.
ich habe mit viel glück im letzten jahr etwas geld an der börse gewonnen.
also kauf und verkauf von aktien innerhalb eines jahres bleiben mir unterm strich etwa +12000 (gewinn) euro ürbig. :smile:
nun will ich diese natürlich auch versteuern als anständige bürgerin:smile:
aber wie geht das ? ich habe nur mal gehört, dass man nur die häfte seines gewinnes versteuern muss, also nur 6000 EURO versteuern.

1)Kann jemand mir sagen wieviel ich an finanzamt zahlen muss bei 6000 EURO ?
und wie berechnet man das ? abhängig vom einkunft , familien, ect. ???

  1. muss ich in der steuererklärung 2003 nur die 6000 EURO angeben oder muss ich schon die 12000 EURO angeben/reinschreiben ?

vielen Dank im voraus.

Gruss,

Loren :smile:

Hi !

Die Ermittlung der ca. € 12.000 wird auf der Rückseite der Anlage SO vollzogen. Anschließend ist der ermittelte Gewinn in einer Tabelle danach aufzuteilen, welchem Ehegatten er zugeflossen ist und ob es sich um das Halbeinkünfteverfahren handelt oder nicht.
Dort einfach die € 12.000 in die Spalte Halbeinkünfteverfahren eintragen. Dann wird vom Finanzamt automatisch nur die Hälfte berücksichtigt.

BARUL76

OK, alles klar.
aber wie hoch der steuersatz sein wird, weißt du nicht zufällig ? :smile:
25% oder 45% oder 35% ? :smile:

danke BARUL :smile:

Gruss,

Loren

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi !

Die Höhe des persönlichen Steuersatzes hängt von der Höhe des zu versteuernden Einkommens (zvE) ab. Dieser ergibt sich nachdem von der Summe der Einkünfte (SdE) noch die Sonderausgaben (SoA) und außergewöhnlichen Belastungen (agB) abgezogen wurden.
Im Fall wurden lediglich Angaben zu einer einzigen (von immerhin 7) Einkunftsart(en) gemacht. Ohne Kenntnis der Höhe der anderen Einkunftsarten, sowie SoA und agB läßt sich die Einkommensteuer und damit der Steuersatz nicht ermitteln.
Der Steuersatz kann dann aber auch noch zusätzlich durch andere Umstände geändert werden. Es seien hier nur die Anzahl der Kinder (Kinderfreibetrag) und ausländische Einkünfte (Progressionsvorbehalt) erwähnt.

Sorry aber einen Steuersatz kann man so einfach nicht mitteilen.

BARUL76