Spekulationssteuer bei Börsen Geschäften

Nehmen wir an Mario Muster spekuliert an der Börse. Er kauf Wertpapiere im Januar und verkauft diese wieder im März.
Er erzielt einen gewinn von 50.000 Euro.

Wann muss er dieses Geld versteuern? Sofort oder erst am ende des Jahres?
Nehmen wir an er investiert das Geld in andere, langfristige, Anlageformen wie zum Beispiel Immobilien. Muss er dann dennoch auf die 50.000 Euro Einkommenssteuer zahlen?

Was müsste Herr Mario Muster tun um die Einkommenssteuer für die 50.000 nicht zu bezahlen?

Hallo,

Nehmen wir an Mario Muster spekuliert an der Börse. Er kauf
Wertpapiere im Januar und verkauft diese wieder im März.
Er erzielt einen gewinn von 50.000 Euro.

Wie schön für Mario Muster :smile:

Wann muss er dieses Geld versteuern? Sofort oder erst am ende
des Jahres?

Ich denke, mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung in der Anlage KAP, oder nicht?

Nehmen wir an er investiert das Geld in andere, langfristige,
Anlageformen wie zum Beispiel Immobilien. Muss er dann dennoch
auf die 50.000 Euro Einkommenssteuer zahlen?

Ja klar.

Was müsste Herr Mario Muster tun um die Einkommenssteuer für
die 50.000 nicht zu bezahlen?

Spekulationsverluste für EUR 50.000 machen :wink:
Nein, im Ernst: Spekulationsgewinne können mir im gleichen Jahr erzielten Spekulationsverlusten verrechnet werden. Ob auch die beim Immobilienkauf anfallenden Unkosten mit den Spekulationsgewinnen verrechnet werden können, weiß ich nicht. (Ich denke hier z.B. an die Notargebühr, etc.)

Aber ich denke nicht, dass es eine Möglichkeit gibt, die EUR 50.000,- einfach irgendwie „steuerfrei zu machen“. Das würde wohl jeder gerne, aber ich kenne kein Schlupfloch mehr. Ok, es gibt da noch einige Stichtage, bis zu denen man gewisse Wertpapiere kaufen kann und den Gewinn dann steuerfrei mitnehmen kann. Aber jetzt ist der Gewinn ja schon erzielt und es für so eine Lösung zu spät. Ganz abgesehen davon, sollte Mario Muster, wenn er so ein gutes Händchen für die Börse hat, wohl dabei bleiben und nicht mit irgendwelchen niedrigverzinslichen Anlagen anfangen. Ein versteuerter Gewinn ist immer noch besser als gar keiner :wink:

Schöne Grüße

Petra

Anlage SO !!!
Hallo,

Wann muss er dieses Geld versteuern? Sofort oder erst am ende
des Jahres?

In dem Jahr wo die Einkünfte erzielt wurden.

Anlage KAP, oder nicht?

In der ANLAGE SO !!!

Nehmen wir an er investiert das Geld in andere, langfristige,
Anlageformen wie zum Beispiel Immobilien. Muss er dann dennoch
auf die 50.000 Euro Einkommenssteuer zahlen?

Ja klar.

Aber sicher !!!
Wieso auch nicht. Sonst würde ich direkt mein Einkommen in Immobilien investieren und um keine Einkommensteuer zu zahlne :smile:)))))

Was müsste Herr Mario Muster tun um die Einkommenssteuer für
die 50.000 nicht zu bezahlen?

Spekulationsverluste für EUR 50.000 machen :wink:

Ob
auch die beim Immobilienkauf anfallenden Unkosten mit den
Spekulationsgewinnen verrechnet werden können, weiß ich nicht.
(Ich denke hier z.B. an die Notargebühr, etc.)

Um Himmelswillen, nein.
Wie kommst du denn darauf ?

Schönen Tag noch

Börsenfan1968

Das ist jetzt aber nicht dein Ernst oder?
Hallo Börsenfan,

Anlage KAP, oder nicht?

In der ANLAGE SO !!!

Du meinst, es gibt da tatsächlich noch eine Anlage mehr , die man auch noch ausfüllen muss, wenn man mit Aktien Gewinne erzielt? Das darf ja nicht wahr sein :frowning:

Ob
auch die beim Immobilienkauf anfallenden Unkosten mit den
Spekulationsgewinnen verrechnet werden können, weiß ich nicht.
(Ich denke hier z.B. an die Notargebühr, etc.)

Um Himmelswillen, nein.
Wie kommst du denn darauf ?

War halt so ne Idee, weil es sich ja im weitesten Sinne auch um Unkosten handelt, die mit der Kapitalanlage im Zusammenhang stehen.

Ok, ok, ich hab ja verstanden dass das nicht gut ist.

Schöne Grüße

Petra

halllo :smile:))
Hallo Petra,

Hallo Börsenfan,

Anlage KAP, oder nicht?

In der ANLAGE SO !!!

Du meinst, es gibt da tatsächlich noch eine Anlage
mehr
, die man auch noch ausfüllen muss, wenn man mit
Aktien Gewinne erzielt? Das darf ja nicht wahr sein :frowning:

lach, doch ist so.

Um Himmelswillen, nein.
Wie kommst du denn darauf ?

War halt so ne Idee, weil es sich ja im weitesten Sinne auch
um Unkosten handelt, die mit der Kapitalanlage im Zusammenhang
stehen.

Ok, ok, ich hab ja verstanden dass das nicht gut ist.

ups, ich hoffe du nimmst mir einem Ausruf nicht krumm :smile:))

Schönen Abend noch

Börsenfan1968

PS:
aber erst richtig lustig wird es, wenn man die Anlage AUS (ausländische Kapitalerträge) ausfüllt.

PS:
aber erst richtig lustig wird es, wenn man die Anlage AUS
(ausländische Kapitalerträge) ausfüllt.

…das macht doch der steuerberater !

Servus,

wie man den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn ermittelt, steht in § 23 Abs 3 EStG: Es geht um den Unterschied zwischen Veräußerungspreis und Anschaffungs- und Herstellungskosten, unter Berücksichtigung der Werbungskosten, die bei der Veräußerung anfallen, dabei die AHK vermindert um AfA und Sonderabschreibungen.

Zo. Und Notarkosten bei der Anschaffung gehören genauso klar zu den AHK wie Maklergebühren und alle anderen Nebenkosten der Anschaffung. Werden also durchaus bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes berücksichtigt.

Schöne Grüße

MM

Hallo

PS:
aber erst richtig lustig wird es, wenn man die Anlage AUS
(ausländische Kapitalerträge) ausfüllt.

…das macht doch der steuerberater !

nene, das mache ich schon selber und das ist gut so :smile:))

Guten Morgen,

lach, doch ist so.

Gar nicht lustig :frowning:

Ok, ok, ich hab ja verstanden dass das nicht gut ist.

ups, ich hoffe du nimmst mir einem Ausruf nicht krumm :smile:))

Aber nein - von Immobilienbesitz habe ich ja wirklich keine Ahnung.

PS:
aber erst richtig lustig wird es, wenn man die Anlage AUS
(ausländische Kapitalerträge) ausfüllt.

Na die kenne ich schon. Die ist harmlos. Man überträgt einfach das, was im Formular der Bank steht, in das Formular des Finanzamts und fertig.

Aber die Steuererklärung nervt echt. Da geht so viel Zeit verloren. Ich habe gestern zufällig festgestellt, dass ich mit dem guten Programm, das ich mir gekauft habe, quasi so nebenbei ohne es zu merken die Umsatzsteuererklärung gleich mit gemacht habe. *???* Na, weg ist weg.

Schöne Grüße

Petra

aber erst richtig lustig wird es, wenn man die Anlage AUS
(ausländische Kapitalerträge) ausfüllt.

Na die kenne ich schon. Die ist harmlos. Man überträgt einfach
das, was im Formular der Bank steht, in das Formular des
Finanzamts und fertig.

jepp, vor allem wenn einem egal ist, ob man die anrechnung oder den abzug von ausländischen steuern begehrt…

Aber die Steuererklärung nervt echt. Da geht so viel Zeit
verloren.

das stimmt, deshalb gibts steuerberater

gruß inder

Komplexität Anlage AUS
Hallo Petra,

aber erst richtig lustig wird es, wenn man die Anlage AUS
(ausländische Kapitalerträge) ausfüllt.

Na die kenne ich schon. Die ist harmlos. Man überträgt einfach
das, was im Formular der Bank steht, in das Formular des
Finanzamts und fertig.

hm, ich möchte dir da keine Illusion nehmen.
Aber „was im Formular der Bank“ würde ich höchstens als Hilfe benutzen.
Wie Inder schon geschrieben hat, so einfach ist das nicht mit der AUS.

Erschwerend kommt hinzu, dass es von Bank zu Bank die Qualität ganz unterschiedlich ist.

Einige Stichwort:

  • Anrechnung oder den abzug von ausländischen steuern.
    Sind teilweise unvollständig oder garnicht in den Unterlagen enthalten.

  • „teilweises“ Wahlrecht, ob Anrechnung oder Abzug von ausländischen Steuern

  • fiktive Quellensteuer
    Fehlt sehr oft.

  • für aus- und Inländische Kapitalerträge gilt:
    Machmal werden die „nega.“ Stückzinsen von Anleihekäufen nicht ausgewiesen.

  • das weite Feld der Finanzinovationen. (Wahlrechte !!!)

usw usw.

Beim Ausfüllen der Anlage KAP und insbesondere der Anlage AUS,
würde ich jedem empfehlen, alle Posten anhand der Anrechnungen, Dividendenbescheinigungen etc auszufüllen bzw aus vollständigkeit zu überprüfen.

Achja, die oben geschilderten Fälle sind nicht fiktiv sondern aus dem realen Leben, und ich könnte dir noch andere nennen.

Fairerweise muss man sagen, dass es fast unmöglich ist für die Banken dies alles korrekt darzustellen.
Die teileweise seitenweise Erläuterungen der Banken sind „leider nicht umsonst“.

Schönen Tag noch

Börsenfan1968