Spesen

Hallo,
kann man die Spesen bei Wertpapierkauf- und verkauf als Werbungskosten
in der Steuererklärung abrechnen oder steht mir bei Geldgeschäften generell nur die 100,00 DM-Pauschale zur Verfügung
Danke
Bborys

Hallo, Boris,
kannst Du.
Es ist darauf zu achten, bei welcher Einkunftsart diese Werbungskosten anfallen.
Liegen keine Spekulationsgeschäfte vor, dann sind es Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, der WK-Pauschbetrag kann überschritten werden.
Handelt es sich um Spesen bei Spekulationsgeschäften (An- und Verkauf innerhalb eines Jahres), mindern diese Spesen den Spekulationsgewinn bzw. erhöhen den -verlust.

Gruß
steuerfux

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Stimmt nicht ganz steuerfux
Hola,

Spesen für den An- und Verkauf von Wertpapieren können keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sein. Im Falle des Ankaufs stellen die Spesen Anschaffungskosten des Wertpapiers dar. Anschaffungskosten können sich nur über Abschreibungen steuerlich auswirken. Da es aber bei im Privatvermögen gehaltenen Wertpapieren keine Abschreibung gibt, ist auch kein Abzug als Werbungskosten bei § 20 EStG möglich (sondern nur im Rahmen von Spekulationsgeschäften bei der Gegenüberstellung der Anschaffungskosten und des Veräußerungspreises).
Im Falle des Verkaufs handelt es sich bei den Spesen um Veräußerungskosten. Veräußerungskosten sind jedoch keine WK bei § 20 EStG, weil es sich um Aufwendungen handelt, die mit der Veräußerung der Einkunftsquelle in Zusammenhang stehen (also keine Aufwendungen, die getätigt werden, um Einnahmen zu sichern, zu erwerben oder zu erhalten).
Lediglich bei der Besteuerung von Veräußerungsgeschäften (z.B. Betriebe oder Wertpapiere) wirken sich Veräußerungskosten (hier: die Verkaufsspesen) steuerlich aus.

Raúl Rivaldo

Hallo, Raul,

Du hast natürlich Recht.
Alles Vermögensebene im Bereich des § 20 EStG.
Gruß
steuerfux

Hallo ,
danke für die Tips!!!
BBorys

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