Städtische Gebühren steuerlich absetzbar?

Moin Wissende,

wenn für ein selbstgenutztes Wohneigentum städtische Gebühren anfallen (Straßenreinigung pp), kann ein AN die bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen?

Danke für Eure Antworten!

Gruß
Reinhard

Hallo,

wenn für ein selbstgenutztes Wohneigentum städtische Gebühren anfallen (Straßenreinigung pp), kann ein AN die bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen?

Ist das die erste/einzige Wohnung des AN?

Grüße

Ja, ein DHH.

Hallo,

Ja, ein DHH.

Hm, grammatisch könnte die Abkürzung eher für doppelter Haushalt sprechen, logisch eher für Doppelhaushälfte. Im ersten Fall wären sie im Rahmen der Werbungskosten ansetzbar, im zweiten Fall nicht.

Grüße

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Ein Hoch der Logik!

Danke für deine Antwort!