Hallo Ihr Wissenden,
stellt Euch bitte mal folgendes vor:
Herr Jemand verkauft ein Teil aus seinem Anlagevermögen, welches noch nicht voll abgeschrieben ist. Der Verkauf findet im Mai statt. Wie berechnet er dann die Afa bzw. den Restbuchwert? 12/12 oder 5/12-Abschreibung?
Danke und Gruss
Rene