[StB, EÜR] AfA bei Verkauf von Anlagevermögen

Hallo Ihr Wissenden,

stellt Euch bitte mal folgendes vor:

Herr Jemand verkauft ein Teil aus seinem Anlagevermögen, welches noch nicht voll abgeschrieben ist. Der Verkauf findet im Mai statt. Wie berechnet er dann die Afa bzw. den Restbuchwert? 12/12 oder 5/12-Abschreibung?

Danke und Gruss
Rene

Hallo,

Abschreibung bis Anlagenabgang (5/12)tel, Restbuchwert als Anlagenabgang (auch Gewinnmindernd) und Verkauf als Erlös Anlageverkauf (Gewinnerhöhend).

Mfg vom

showbee

Hallo Rene,

Herr Jemand verkauft ein Teil aus seinem Anlagevermögen,
welches noch nicht voll abgeschrieben ist. Der Verkauf findet
im Mai statt. Wie berechnet er dann die Afa bzw. den
Restbuchwert? 12/12 oder 5/12-Abschreibung?

So wird es bei uns gebucht:

  1. Teil-AfA für die Zeit, in der das gute Stück noch im Betrieb war: x/12 der Jahres-AfA: Abschreibungen auf Anlagen an Anlagevermögen.

  2. Ausbuchen des Restbuchwertes: Anlagenabgänge an Anlagevermögen (ggf. wird dieses unterteilt auf zwei Konten, je nachdem ob Verkauf mit Buchgewinn oder -verlust)

  3. Verbuchung der Rechnung an den Käufer: Erlöse aus Anlagenverkäufer an Debitor (ggf. auch hier zwei Konten Gewinn bzw. Verlust).

Viele Grüße
Frank

Danke @ Frank und Showbee fuer die tolle Hilfe. Jetzt ist alles klar!
Gruesse
Rene

Wenn im Mai verkauft wird, dann können nur 4/12 AfA angesetzt werden, weil bei Anschaffung der komplette Monat mit AfA mitgerechnet wurde. Das ist ein Umkehrschluss zum § 7 (1) S. 4 EStG.