Steuer

Liebe/-r Experte/-in,
ich hätte eine Frage:
Wir bei der Einkommenssteuer - gemeinsame Veranlagung - immer Steuer Kl. IV/IV berechnet - oder geht auch
III/V ?

Ich habe einen gemeinsame Veranlagung für einen Bekannten genmacht über Elster:
Ehemann hatten 1000 Euro Lst.Kl. V + ca 10000 Euro Krankengeld
Ehefrau 27000 Euro LstKl. III
Bei der berechnung greift Elster anscheinend immer für beide auf IV zurück und es wäre eine deftige Nachzahlung fällig

Hallo , leiderkann ich zu diesem Thema keine Antwort geben , da ich als Experte für Steuerungs - Rgeltechnik gelistet bin . MFG

Hallo,

Ich kann keine genauen Angaben machen in welcher Zeile Sie das eintragen müssen,aber es muss akzeptiert werden wenn Sie ST.III/V eintragen.
Kann mir auch nicht vorstellen das bei so einem geringen Einkommen eine Nachzahlung fällig ist.
Haben Sie wirklich alles mögliche abgesetzt,wie z.B. alle Versicherungen, KM zur Arbeit,Arztkosten,Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlung, Nebenkosten der Wohnung, Beiträge -Spenden bei Vereinen-pauschal,Arbeitskleidung pauschal usw.

Gruß
monika61

Hallo Monika
ja alles das zu versteuernde Einkommen liegt noch bei 21507 Eurp

Hallo,

die verschiedenen Lohnsteuerklassen-Kombinationen IV / IV oder III / V sind letztendlich nur Vorauszahlung auf die Einkommensteuer als Jahressteuer. Es spielt daher keine Rolle welches Modell Sie bevorzugen Sie zahlen immer die gleiche Einkommensteuer; einziger Unterschied ist die Höhe der Vorauzahlunen in Form der Lohnsteuer.