Liebes Forum,
um die Themenkomplexe Steuern und Finanzen für freischaffende Künstler noch besser zu verstehen folgt hier eine Sammlung von Steuer-, KSK- oder dem Gebiet nahestehende Fragen. Über Antworten würde ich mich freuen.
Fallbeispiele:
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Ein Kameramann hat eine Videokamera in seinem Betriebsvermögen angegeben, die er über die nächsten Jahre hinweg abschreibt. Sollte es zum frühzeitigen Verkauf dieser Kamera kommen, wie muss der Kameramann dies steuerlich festhalten?
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Im Falle das Gerät ist nicht Teil des Betriebsvermögens, sondern wurde im Vorjahr als Kleingerät über die GWG - Regelung abgesetzt und dessen Vorsteuer geltend gemacht. Nun wird dieses Gerät verkauft, muss der Kameramann den Verkauf als Betriebseinnahmen aufführen? Beim Verkauf Umsatzsteuer berechnen?
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Nehmen wir an der Kameramann hat vor seiner Selbstständigkeit Geräte privat angeschafft, die er nun aber ausschließlich beruflich nutzt. Für diese Geräte liegen ihm keine Rechnungen mehr vor. Kann er dieses Equipment (Wert zwischen 50,- und 1500,-) steuerlich geltend machen?
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Lassen sich Fahrtkosten auch im Falle der Wahl einer Mitfahrgelegenheit ohne Beleg absetzten?
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Ein Freiberufler besitzt keinen eigenen PKW. Er leiht sich bei Bedarf das benötigte Auto von Freunden oder Familie, die dafür von ihm nicht entgeltet werden. Er selbst zahlt nur die Tankkosten, hat aber die Tankquittungen nicht gesammelt. Kann dieser Freiberufler die Fahrtkosten trotzdem irgendwie pauschal geltend machen?
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Für einen Arbeitseinsatz ist unser Freiberufler im Ausland. Das einzige was ihm von seiner Arbeitsreise als Quittungen vorliegt ist das Flugticket. Kann er neben dem Verpflegungsmehraufwand auch Übernachtungspauscheln in 2013 geltend machen?
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Da er viel unterwegs ist nutzt er in seiner Satdt die öffentlichen Verkehrmittel in Form von einzelnen Tickets und keinen Monatskarten. Kann er sich von der Zettel-Last befreien und seine Arbeitsfahrten pauschal ansetzten?
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Gilt die Künstlersozialabgabe nur für Unternehmen? Beauftragt ein ferischaffender Künstler A, der über die KSK versichert ist einen anderen ferischaffenden Künstler B, der auch über die KSK versichert ist. Muss Künstler A Künstlersozialabgaben für Künstler B an die KSK entrichten? Oder gilt dies nur für Unternehmen?
Über Antworten würde ich mich freuen,
Meren