Steuerberater

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe die Betreuung einer älteren Dame (81 Jahre), die im Heim lebt, übernommen.

Eine Steuerklärung wurde bisher nicht gemacht. Sie erzielt folgende Einkünfte:

  1. Gesetzl. Rente mtl. 760,00 Euro / jährl. 9.120,00
  2. Betriebsrente mtl. 401,00 Euro / jährl. 4.812,00
  3. Zinseinnahmen mtl. 271,00 Euro / jährl. 3.252,00
    (es werden nach Abzug der 801 Euro 30+5,5% noch
    abgezogen)

Ausgaben:

  1. Heimkosten Pflegestufe I (Eigenanteil) mtl. 1.510,00
  2. gesetzl. Eigenanteile/Zuzahlungen mtl. 20,00

Ich vermute mal, dass ich (als ehrenamtlicher Betreuer) eine Steuererklärung machen müsste.
Allerdings könnte ich mir vorstellen, sofern das Finanzamt die Heimkosten anrechnet, dass die Rente nicht steuerpflichtig sein wird. Vielleicht werden dann sogar zuviel Steuern von den Kapitalerträgen berechnet.

Ist es möglich, mir eine kurze, unverbindliche Steuerprognose zu geben?
Lieben Dank. Gruß Olaf

Hallo Olaf,

auf den ersten Blick sieht es so aus, als käme die Dame geringfügig in die Erklärungspflicht. Es entsteht aber durch die bereits geleistete Kapitalertragsteuer tatsächlich ein Guthaben. Insoweit käme es bei Nichtabgabe der Steuererklärung nicht zu einer Steuerverkürzung. Es würde aber auf diese Weise eben auch Geld verschenkt werden.

Gruß
Wolfgang

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung durchführen.