Steuerberatungskosten 2008 erst in 2010 absetzbar?

Hallo,

wenn jemand die Steuer für 2008 im Sommer 2009 vom Steuerberater machen hat lassen, dieser Steuerberater seine Rechnung aber erst im März 2010 schickt, ist diese Rechnung dann noch für die Steuer 2009 zu verwenden oder geht das nicht, weil Rechnungsdatum März 2010 ist?
Kann diese Rechnung dann fürs Jahr 2010 abgesetzt werden?
Dieser Jemand ist angestellt, die Ehefrau selbstständig, zusammen veranlagt.
Die Rechnung des Steuerberaters hat folgende 5 Posten: Einkommensteuererklärung, Jahresabschluß §4, Anlage N, Fibu, Auslagen.
Kann die gesamte Rechnung als Betriebskosten abgesetzt werden (was mehr bringt)oder muss das getrennt werden? (Wie?)

Gruß
harry

Hallo,

wenn jemand die Steuer für 2008 im Sommer 2009 vom
Steuerberater machen hat lassen, dieser Steuerberater seine
Rechnung aber erst im März 2010 schickt, ist diese Rechnung
dann noch für die Steuer 2009 zu verwenden oder geht das
nicht, weil Rechnungsdatum März 2010 ist?

=> Die rechnung kann dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie bezahlt wurde - i.d.R.

Kann diese Rechnung dann fürs Jahr 2010 abgesetzt werden?

=> wenn sie in 2010 bezahlt wurde, ja

Die Rechnung des Steuerberaters hat folgende 5 Posten:
Einkommensteuererklärung, Jahresabschluß §4, Anlage N, Fibu,
Auslagen.

=> Der Posten für Anlage N als Werbungskosten
=> Die Posten Jahresabschluss, Fibu und Auslagen als Betriebsausgaben. Wobei hier noch zu klären wäre, um welche Form der Gewinnermittlung es sich handelt. Bilanzierung oder Einnahme-Überschuss-Rechnung.
=> Der Posten Einkommensteuererklärung garnicht, denn Steuerberatungskosten gelten nicht mehr als abzugsfähige Sonderausgaben. Aber darüber streitet man sich gerade.

Schöne Grüße
e

Vielen Dank,

schöne Grüße
harry

Gerne,
jedoch müsste noch geklärt werden, wie denn der Gewinn bei der Ehefrau ermittelt wird. Denn danach richtet sich der Zeitpunkt des Abzugs der Steuerberatungskosten.
Wieso aber kümmert sich denn der Steuerberater nicht darum?
Schöne Grüße
e

Die Frau des Jemand ist Kleinunternehmerin. Gewinn wird einfach bei einer Einnahmen–(Betriebs)Ausgaben Gegenüberstellung ermittelt.
Der Steuerberater ist eine Gute Meile entfernt, und die Steuer 2009 wurde von dem Jemanden mit einem Steuerprogramm selber gemacht.
2008 war es wohl recht kompliziert (Ehefrau noch 1/2 Jahr angestellt, Abfindung, Kündigungsfrist nicht eingehalten etc…),
aber 2009 relativ einfach: nur Einkommen Ehemann, Frau nur Einnahmen – Betriebsausgaben gegenüber gestellt.

gruß
harry