Hallo,
wenn jemand die Steuer für 2008 im Sommer 2009 vom Steuerberater machen hat lassen, dieser Steuerberater seine Rechnung aber erst im März 2010 schickt, ist diese Rechnung dann noch für die Steuer 2009 zu verwenden oder geht das nicht, weil Rechnungsdatum März 2010 ist?
Kann diese Rechnung dann fürs Jahr 2010 abgesetzt werden?
Dieser Jemand ist angestellt, die Ehefrau selbstständig, zusammen veranlagt.
Die Rechnung des Steuerberaters hat folgende 5 Posten: Einkommensteuererklärung, Jahresabschluß §4, Anlage N, Fibu, Auslagen.
Kann die gesamte Rechnung als Betriebskosten abgesetzt werden (was mehr bringt)oder muss das getrennt werden? (Wie?)
Gruß
harry