Steuerberatungskosten: in welchem Jahr absetzen?

Hallo zusammen,

wenn man in 2005 die ESt-Erklärung für 2004 erstellt und zu diesem Zweck in 2005 eine Software kauft, kann diese dann für die 2004-Erklärung (für die sie ja gekauft wurde) abgesetzt werden?
Oder erst für die 2005-Erklärung?

Vielen Dank & Gruß
Torsten

Vereinnahmung/Verausgabung
Hi !

derzeit existieren bereits zwei weitere Fragen im aktuellen Forum.

FAZIT: Nach § 11 EStG sind die Aufwendungen im Jahr des Abflusses zu erfassen. In dem genannten Beispiel also im Jahr 2005.

BARUL76

Hallo Torsten,

ganz einfach: alle Kosten, egal welche, werden in dem Jahr abgesetzt, in dem sie angefallen sind.

Gruß
Peter

Ok,

vielen Dank euch beiden.
Bei diesem speziellen Bezug zum Vorjahr war ich mir nicht sicher, ob es nicht doch eine Ausnahme gibt. Außerdem wurde in der Steuer-Software angemerkt: „Sie haben die Kosten für diese Software noch gar nicht geltend gemacht…!“
Aber dann ist’s klar.

Viele Grüße,
Torsten

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