Steuerbescheid 2002 im Jahr 2007 ändern

Hallo, meine Frage an alle Steuerexperten! Kann ein Steuerbescheid 2002 im Februar 2007 geändert werden? Begründung nach § 165 Abs.2 Satz 1 AO. Der erste Bescheid ist von 13.11.2003 und nach § 165 Abs.1 Sätze 1 und 2 AO teilweise vorläufig. Auch wie denkt Ihr kann dann auch der Steuerpflichtiger diesen Bescheid vom 26.02.2007 noch mal ändern - durch Wiederspruch zum Beispiel?
MfG: hhana

Servus,

Hallo, meine Frage an alle Steuerexperten! Kann ein
Steuerbescheid für 2002 vom 13.11.2003 im Februar 2007 geändert werden?

Soweit die Festsetzung vorläufig war, ja - Ablaufhemmung gem. § 171 VIII AO, falls die Ungewissheit tatsächlich erst jetzt beseitigt ist oder die Finanzbehörde davon Kenntnis erhalten hat.

Auch wie denkt Ihr kann dann auch der
Steuerpflichtiger diesen Bescheid vom 26.02.2007 noch mal
ändern

Es sollte zuerst geprüft werden, wann die Ungewissheit beseitigt war und die Finanzbehörde davon Kenntnis erhalten hat. Möglicherweise ist die Steuerfestsetzung im jetzt ergangenen Bescheid unzulässig, falls nämlich schon vorher Festsetzungsverjährung gem. § 169 I AO i.V.m. § 171 VIII AO eingetreten war.

Inhaltlich ist unabhängig davon das Rechtsmittel des Einspruchs gegeben, soweit die Festsetzung vorläufig war und jetzt geändert worden ist.

Schöne Grüße

MM

Es sollte zuerst geprüft werden, wann die Ungewissheit
beseitigt war und die Finanzbehörde davon Kenntnis erhalten
hat. Möglicherweise ist die Steuerfestsetzung im jetzt
ergangenen Bescheid unzulässig, falls nämlich schon vorher
Festsetzungsverjährung gem. § 169 I AO i.V.m. § 171 VIII AO
eingetreten war.

Wie soll denn bei einem Bescheid für 2002, der in 2003 ergangen ist, schon Festsetzungsverjährung eingetreten sein ?

Das ist allerfrühestens am 01.01.2008 möglich…

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