hallo freddy,
meiner ansicht nach ist da ein widerspruch in der schilderung:
wenn das fa belege nachfordert, ist normalerweise noch kein steuerbescheid erstellt worden. wo kein steuerbescheid, da auch kein widerspruch möglich.
faktisch wäre jetzt noch möglich, die steuerbescheide 2008/2009 abzuwarten, dann zu widersprechen und die belege nachzureichen (da ja die werbungskosten ohne belgnachweis wohl nicht anerkannt werden). damit wäre man wieder im ursprünglichen stand.
einfacher dürfte sein, daß der steuerberater (der ja wohl jetzt wieder aus dem urlaub zurück ist) sich mit dem fa in verbindung setzt und um verlängerte frist zur einreichung bittet. steuerberater haben im allgemeinen „längere arme“. Wobei schon erstaunlich ist, daß ein steuerberater derart lange im urlaub ist, daß nachreich-fristen verstreichen können…
ganz grds. gilt: solange noch kein steuerbescheid erstellt wurde, kann man jederzeit nachreichen, ändern, ergänzen etc. nur: für große begeeisterung wird das beim sachbearbeiter natürlich nicht sorgen, wenn das häufiger/mehrfach passiert.
saludos, borito