Steuerbescheid: Nach Widerspruch Belege einreichen

Hallo,

Das Finanzamt hat sämtliche Belege für die Werbungskosten von 2008 und 2009 von mir gefordert. Ich habe die Frist leider verpasst, weil mein Steuerberater im Urlaub war. Kann ich dem Steuerbescheid widersprechen, und diese Belege noch nachreichen?

Vielen Dank!

Hallo,
ganz formal hast Du vermutlich keinen Anspruch auf Berücksichtigung Deiner zu spät eingereichten Belege. Ich würde es aber trotzdem probieren: der Aufwand hält sich ja in Grnezen und Du kannst ja dabei nichts verlieren, sondern nur gewinnen. Um aber den Mann/Frau vom Finanzamt versöhnlich zu stimmen, empfehle ich eine kurze Erklärung zu scheiben, warum die Belege zu spät eingereicht werden, und vor allem empfehle ich, eine saubere ordentliche Auflistung aller Belege: einzeln durchnummeriert etc., so dass die Prüfer sich leicht zurechtfinden. Und vielleicht drücken sie ja ein Auge zu.
VG
Marcus Antonius
p.s.: Die Antwort sollte eigentlich Dein Steuerberater jetzt besser wissen, wenn er wieder aus dem Urlaub zurück ist.

Hallo
Probier es doch einfach aus. Kann nicht mehr als nichts sein.
Was sagt denn dein Steuerberater?

Die Belege sind Teil der Einkommensteuererklärung und müssen immer zusammen mit dem Antragsformular eingereicht werden.

Gegen den Steuerbescheid muss innerhalb von 4 Wochen Einspruch erhoben werden.
Kann der Fragesteller das ohne seinen Steuerberater nicht selber machen?

Die fehlenden Belege wird man nachreichen können, wenn man die 4 Wochen Frist für den Einspruch nicht vertrödelt hat.

Ob man die angeforderten Belege auch später noch nachreichen kann mit der Ausrede der Steuerberater wäre (wie lange denn?) im Urlaub gewesen weis ich nicht.
Ich würde es jedenfalls das Zusenden der angeforderten Belege SOFORT nachholen.

Weis denn der wohl inzwischen aus dem Urlaub zurückgekehrte Steuerberater nichts?

hallo freddy,

meiner ansicht nach ist da ein widerspruch in der schilderung:
wenn das fa belege nachfordert, ist normalerweise noch kein steuerbescheid erstellt worden. wo kein steuerbescheid, da auch kein widerspruch möglich.
faktisch wäre jetzt noch möglich, die steuerbescheide 2008/2009 abzuwarten, dann zu widersprechen und die belege nachzureichen (da ja die werbungskosten ohne belgnachweis wohl nicht anerkannt werden). damit wäre man wieder im ursprünglichen stand.

einfacher dürfte sein, daß der steuerberater (der ja wohl jetzt wieder aus dem urlaub zurück ist) sich mit dem fa in verbindung setzt und um verlängerte frist zur einreichung bittet. steuerberater haben im allgemeinen „längere arme“. Wobei schon erstaunlich ist, daß ein steuerberater derart lange im urlaub ist, daß nachreich-fristen verstreichen können…

ganz grds. gilt: solange noch kein steuerbescheid erstellt wurde, kann man jederzeit nachreichen, ändern, ergänzen etc. nur: für große begeeisterung wird das beim sachbearbeiter natürlich nicht sorgen, wenn das häufiger/mehrfach passiert.

saludos, borito

Ja natürlich kannst Du die Belege noch nachreichen an den Steuerberater,aber ich würde mir zukünftig einen anderen zuverlässigeren Steuerberater suchen.
Gruss Hermann

Hallo,
bezugnehmend auf ein Gerichtsurteil des Bundesfinanzhofes würde ich es auf jedem Fall versuchen
(Siehe http://www.rp-online.de/wirtschaft/Auch-nach-Fristen…)

Es tut mir leid, aber das weiß ich nicht.

Welches Finanzamt?
Deutschland oder Spanien?

Bin kein Steuerberater, habe einen, aber ich würde beim Finanzamt anrufen und darum bitten, sie nachreichen zu dürfen. Da sitzen doch auch Menschen, mit denen man manchmal reden kann.

Hallo FreddyA,

das Finanzamt hat doch sicher noch keinen gültigen Steuerbescheid geschickt, wenn die Werbungskosten geprüft werden sollen. Ich würde mich mit dem FA in Verbindung setzen und die Sache mit dem Steuerberater erklären. Sicher wartet das FA noch auf die Belege. Wenn ich jetzt falsch liege, schick einfach noch einmal eine Mail.
Tschüß Sylke

Hallo,

das müßte der Steuerberater wissen.
Wenn das Schreiben vom FA an den Steuerberater ging, wird das wohl machbar sein.

Viele Grüße

Paola

Bitte entschuldige, da war etwas falsch eingestellt.
Ich bin leider kein Experte in dem von Dir angefragten Gebiet.
Viele Grüße