steuererklärung

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,

nehmen wir an im Jahre 2008 haben zwei Personen geheiratet und die Steuerklasse 3 und 5 gewählt. Beide Personen hatten bis dato noch keine Steuererklärung gemacht und wussten auch nicht, dass es verpflichtend in dieser Klasse wird.

Nun haben sie erfahren, dass es verpflichtend ist.
Was kann nun auf sie zukommen, wenn sie ihr Versäumnis melden (was anderes würde für die beiden Eheleute nicht in Frage kommen, ganz gleich wie hoch die Kosten wären), können sie dann die 5 Jahre nachholen, indem sie verpflichtend gewesen sind eine Erklärung ab zu geben?
Oder darf man Rückwirkend immer nur ein Jahr machen? Werden die anderen 4 Jahre dann geschätzt?

Des Weiteren wie würde es aussehen, wenn der eine Ehepartner einen normal verdienst hat und der andere überhaupt kein Einkommen? Sozusagen Hausfrau ist da in Elternzeit (ohne Elterngeld, da dies nur im ersten Jahr gezahlt wurde).
Würde die Nachzahlung in diesem Jahr sehr hoch werden?

Wie würde es weiterhin aussehen wenn in diesen 5 Jahren ein Jahr lang Harz 4 von beiden Partnern bezogen wurde, da der Ehemann leider Arbeitslos und suchend war und die Ehefrau in Elternzeit?
Wäre in diesem Jahr mit einer großen Nachzahlung zu rechnen?

Und wie wäre die Nachzahlung indem Jahr wenn der eine Ehepartner ein Jahr lang Arbeitslosengeld 2 beziehen würde und die Ehefrau Elterngeld (65% ihres Gehaltes)?

Schon mal Danke für die Antworten.

Lg

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,

nehmen wir an im Jahre 2008 haben zwei Personen geheiratet und
die Steuerklasse 3 und 5 gewählt. Beide Personen hatten bis
dato noch keine Steuererklärung gemacht und wussten auch
nicht, dass es verpflichtend in dieser Klasse wird.

Nun haben sie erfahren, dass es verpflichtend ist.
Was kann nun auf sie zukommen, wenn sie ihr Versäumnis melden
(was anderes würde für die beiden Eheleute nicht in Frage
kommen, ganz gleich wie hoch die Kosten wären), können sie
dann die 5 Jahre nachholen, indem sie verpflichtend gewesen
sind eine Erklärung ab zu geben?
Oder darf man Rückwirkend immer nur ein Jahr machen? Werden
die anderen 4 Jahre dann geschätzt?

Sie können die Steuererklärungen natürlich für die Jahre ab 2008 noch abgeben.Geschätzt wird nur, wenn Sie nichts abgeben.

Des Weiteren wie würde es aussehen, wenn der eine Ehepartner
einen normal verdienst hat und der andere überhaupt kein
Einkommen? Sozusagen Hausfrau ist da in Elternzeit (ohne
Elterngeld, da dies nur im ersten Jahr gezahlt wurde).
Würde die Nachzahlung in diesem Jahr sehr hoch werden?

Nun, das kommt auf die Höhe Ihres Einkommens an. Da ich das nicht kenne, kann ich hierzu nichts sagen.

Wie würde es weiterhin aussehen wenn in diesen 5 Jahren ein
Jahr lang Harz 4 von beiden Partnern bezogen wurde, da der
Ehemann leider Arbeitslos und suchend war und die Ehefrau in
Elternzeit?
Wäre in diesem Jahr mit einer großen Nachzahlung zu rechnen?

Wohl eher nicht, da nur das ALG I in der Steuererklärung anzugeben ist und auch nur die Progression erhöht, dh nicht voll versteuert wird. ALG II (Hartz IV)ist steuerfrei. Bezogenes Elterngeld erhöht ebenfalls nur den Steuersatz.

Und wie wäre die Nachzahlung indem Jahr wenn der eine
Ehepartner ein Jahr lang Arbeitslosengeld 2 beziehen würde und
die Ehefrau Elterngeld (65% ihres Gehaltes)?

Siehe meine Antwort zur vorherigen Frage.

Schon mal Danke für die Antworten.

Lg

VG Corinna
PS: Holen Sie sich das Programm der Finanzverwaltung „Elster“ auf Ihren PC. Dann können Sie (allerdings erst ab 2009 und Folgejahre) die Erklärung elektronisch an das Finanzamt senden und eine Vorabberechnung findet sich dort auch. Ist auch für „Laien“ verständlich und einfach zu bedienen. 2008 müssten Sie noch in Papierform abgeben, da Elster dies nicht mehr übermittelt. Natürlich tuts auch jede andere Steuersoftware. Möchte keine Schleichwerbung machen :smile:.

Hi!

Wenn die Heirat 2008 erfolgt ist, ist noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten, was heißt dass die Steuererklärung auch heute noch abzugeben ist.

Also wäre das Jahr 2008 auf jeden Fall abzugeben, da beide verdient haben.

Wenn nur einer der Ehegaten verdient hat, besteht in diesem Jahr keine Steuererklärungspflicht, áber das Recht.

Alles in allem kann ich euch nicht sagen, wie hoch eine evtl. Nachzahlung wäre. Erstens habe ich keinerlei Zahlen und zweitens ist das eine komplizierte Berechnung, bei der man pro Jahr mit Sicherheit 30 Faktoren benötigt. Dies sprengt den Rahmen einer kostenlosen Hilfeleistung im Rahmen eines Internet-Forums.

Aus Erfahrung kann ich euch jedoch entwarnen. All das, was ihr hier geschrieben habt, deutet nicht darauf hin, dass sich Nachzahlungen ergeben. Es kann unter Umständen für ein Jahr eine (geringe) Nachzahlung ergeben, für die anderen Jahre denke ich eher, dass es Erstattungen sind.

Also gebt den ganzen Mist ba, ich denke dass ihr eher Kohle zurück bekommt, wie dass ihr zahlen müsst.

Gruß

derschwede77

Hallo Corinna,

vielen lieben Dank für die schnelle und sehr hilfreiche Antwort.
Ein Programm werde ich mir auf jeden Fall anschaffen, danke für den Tipp des Programmes „Elster“.
Ich werde mich die Tage an die Steuererklärungen wagen und hoffen das wir nicht so viel zurück zahlen müssen.

LG

1 Like

Hallo Schwede,

vielen Dank für deine sehr schnelle und hilfreiche Antwort.

Gut zu wissen das die Festsetzungsverjährung noch nicht abgelaufen ist.
Die Hochzeit fand 2008 statt und beide Partner waren in einem festen Arbeitsverhältnis in Vollzeit und vorher in den Steuerklassen 1 und 1.
Nehmen wir mal an die Hochzeit fand im Juli statt, wird die Steuererklärung für dieses Jahr dann mit den steuerklassen 1 berechnet, oder mit den Steuerklassen 3 und 5 (Der Wechsel erfolgte nach der Hochzeit?)

Ich werde mich die Tage an die Steuererklärungen wagen anhand eines Programmes.
Wir hoffen natürlich sehr, dass es nicht zu einer sehr hohen Nachzahlung führt.
Deine Antwort gibt echt etwas Hoffnung.

LG

Hi!

Die Steuerveranlagung wird für das ganze Jahr als Eheleute gemacht.

Steuerklassen gibt es bei der Einkommensteuererklärung nicht, diese gibt es nur für den lohnsteuerabzug.

gruß

derschwede77

Hallo Johnny Walker,
bitte mit den Fragen an einen Steuerberater wenden, da ich hier keine Auskunft erteilen kann.
MfG
J. Wolf

Hallo,

als einfacher Arbeitnehmer besteht keine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung, da durch die monatliche Abführung der Lohnsteuer, die Steuerpflicht schon erfüllt ist. Sobald einer der beiden keinen Arbeitslohn mehr bezieht, sollte eine Erklärung gemacht werden, da in diesem Fall eine Erstattung der Lohnsteuer bei Zusammenveranlagung erfolgen kann.

Als Arbeitnehmer muss man nur eine Nachzahlung „fürchten“, wenn noch weitere steuerpflichtige Einkünfte erzielt wurden, die nicht lohnsteuerlich erfasst wurden.

mfG

Görmer

Wenn man sein Versäumnis meldet dann passiert in der Regel nichts.
Zumindest wenn man sein „Verfehlen“ nachholt - also die Erklärungen einreicht.

Mit Steuerklasse 3 und 5 ist man immer verpflichtet (auch wenn eine Ehegatte nichts verdient hat) eine Erklärung abzugeben. Alles andere stimmt nicht.
Man kann im Finanzamt seines Vertrauens beantragen keine Erklärung abzugeben. Aber das hat dann der Bearbeiter zu entscheiden.

Da man also verpflichtet ist eine Erklärung abzugeben muss man auch alle Jahre nachholen.
Und für das Jahr 2008 ist die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen.
Die läuft in deinem Fall erst am 31.12.2015 ab.

Wie hoch die Nachzahlung in jedem Jahr ist und ob es überhaupt eine Nachzahlung oder Erstattung gibt ist so einfach immer nicht zu sagen.
Je nachdem wer wie viel und überhaupt verdient hat und wer welche Steuerklasse hat.

Wenn aber beide das ganze Jahr arbeitslos waren haben sie folglich keine Einkommensteuer bezahlt und hatten keine Steuerpflichtigen Einkünfte.
Demnach können Sie auch keine Steuern zahlen.

Antwort derzeit nicht möglich

Hallo, bei der Steuerklasse 3 und 5 und in den weiteren Tatbeständen ist man zur Abgabe der Steuererklärungen verpflichtet und hat dafür sogar 7 Jahre rückwirkend Zeit. Sollte da eine Steuernachzahlung rauskommen, wird diese verzinslich vom FA angefordert.
Für das Jahr Normalverdienst und Elternzeit dürfte keine Steuernachzahlung zu erwarten sein.
Arbeitslos und Elternzeit sind Progressionseinkünfte, wenn keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen, entstehen da keine Steuerzahlungen.
Bitte Programm besorgen oder einen Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein beauftragen, da doch sehr komplex.
MfG
P.D.

Hi,

um das Thema Nachzahlung/Rückerstattung zu beantworten benötige ich detailliertere Informationen. Für eine pauschale Aussage ist das deutsche Steuersystem zu komplex.

Hinsichtlich der Erstellung einer Steuererklärung sind sie grundsätzlich verpflichtet eine solche Abzugeben. Jedoch nimmt dies das Finanzamt nicht immer so genau. Bei einem Ehehegattensplitting will jedoch das Finanzamt (fast) immer eine Erklärung haben.

Zur Veranlagung darf das Finanzamt die Erklärung 10 Jahre rückwirkend verlangen. Die Abgabe des Steuerpflichtigen ist auf vier Jahre beschränkt. Wenn das Finanzamt eine Erklärung verlangt müssen sie eine erstellen. Eine Schätzung erfolgt erst, wenn sie wiederholt der Aufforderung zur Abgabe nicht nachgekommen sind.

Rückfragen gerne

Viele Grüße

Mirko

Hallo,

um hier das größte Missverständnis auszuräumen, nicht die Wahl der Steuerklasse 3/5 verpflichtet zur Abgabe einer Steuererklärung, sondern einzig die Tatsache, dass auch BEIDE Ehegatten mit dieser Kombination gleichzeitig gearbeitet haben.

Im vorliegenden Fall hat der Ehepartner in Klasse 5 keine steuerpflichtigen Einnahmen, womit keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung bestünde.

So, wie der Fall geschildert wird, ist eher mit Steuererstattungen zu rechnen, also ab zum nächsten Lohnsteuerhilfeverein, wo man günstig kompetente Beratung erhalten kann.

Gruß
Lawrence