Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
nehmen wir an im Jahre 2008 haben zwei Personen geheiratet und die Steuerklasse 3 und 5 gewählt. Beide Personen hatten bis dato noch keine Steuererklärung gemacht und wussten auch nicht, dass es verpflichtend in dieser Klasse wird.
Nun haben sie erfahren, dass es verpflichtend ist.
Was kann nun auf sie zukommen, wenn sie ihr Versäumnis melden (was anderes würde für die beiden Eheleute nicht in Frage kommen, ganz gleich wie hoch die Kosten wären), können sie dann die 5 Jahre nachholen, indem sie verpflichtend gewesen sind eine Erklärung ab zu geben?
Oder darf man Rückwirkend immer nur ein Jahr machen? Werden die anderen 4 Jahre dann geschätzt?
Des Weiteren wie würde es aussehen, wenn der eine Ehepartner einen normal verdienst hat und der andere überhaupt kein Einkommen? Sozusagen Hausfrau ist da in Elternzeit (ohne Elterngeld, da dies nur im ersten Jahr gezahlt wurde).
Würde die Nachzahlung in diesem Jahr sehr hoch werden?
Wie würde es weiterhin aussehen wenn in diesen 5 Jahren ein Jahr lang Harz 4 von beiden Partnern bezogen wurde, da der Ehemann leider Arbeitslos und suchend war und die Ehefrau in Elternzeit?
Wäre in diesem Jahr mit einer großen Nachzahlung zu rechnen?
Und wie wäre die Nachzahlung indem Jahr wenn der eine Ehepartner ein Jahr lang Arbeitslosengeld 2 beziehen würde und die Ehefrau Elterngeld (65% ihres Gehaltes)?
Schon mal Danke für die Antworten.
Lg