Hallo,
muss eine Steuererklärung immer abgegeben werden, sobald die Steuerklassen III und V vorliegen und bei Steuerklasse III ein Kinderfreibetrag eingetragen ist wenn zuvor noch nie eine Steuererklärung abgegeben wurde? Schreibt das Finanzamt einen dazu an wenn man keine Steuererklärung abgiebt? Fordert das Finanzamt auch Steuererklärungen der vorangegengenen Jahre an, sobald man einmal eine Steuererklärung abgegeben hat?
Vielen Dank für die Antwort.