Steuererklärung

Hallo,

muss eine Steuererklärung immer abgegeben werden, sobald die Steuerklassen III und V vorliegen und bei Steuerklasse III ein Kinderfreibetrag eingetragen ist wenn zuvor noch nie eine Steuererklärung abgegeben wurde? Schreibt das Finanzamt einen dazu an wenn man keine Steuererklärung abgiebt? Fordert das Finanzamt auch Steuererklärungen der vorangegengenen Jahre an, sobald man einmal eine Steuererklärung abgegeben hat?

Vielen Dank für die Antwort.

Die Abgabepflicht für die Steuererklärung besteht kraft Gesetz. Also man kann sich z. B. nicht darauf berufen, man habe ja nie eine Aufforderung erhalten. Leider wissen viele Bürger nicht, wann die Abgabepflicht besteht. Gemeinden weisen auch selten darauf hin.

Bei Steuerklassenkombination III/V besteht nur dann eine Abgabepflicht, wenn der Ehegatte, der die V hat, auf dieser Karte auch Arbeitslohn bezogen hat. Der oft vorkommende Fall, Ehemann III und Ehefrau Hausfrau und keine Einkünfte führt nicht zur Abgabepflicht. Der Kinderfreibetrag ist für die Abgabepflicht unbeachtlich.

Haben also bei dieser Kombination beide Eheleute Arbeitslohn, so kann das Finanzamt auch rückwirkend für einige Jahre die Steuererklärungen anfordern. Dies kann zu Nachzahlungen aber auch zu Erstattungen führen. Es kommt eben drauf an, wie hoch die Einkünfte je sind.

§ 25 EStG
§ 56 EStDV
§ 46 EStG

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