Hatte diese Frage schon im Forum gestellt und dabei leider keine Antwort bekommen .
Folgendes:
Es geht darum ob es eine Änderung bei der Abgabe der Lohnsteuererklärung gibt.
Ich habe im Internet einen neuen Gesetzestest vom BFH gefunden worin es heißt das man als Arbeitnehmer seine Lohnsteuererklärung bis zum Jahr 20003 abgeben kann
http://www.akademie.de/private-finanzen/sparen-alter…
darin heißt es unter anderem:
Gute Nachricht für Steuerzahler, die in Vorjahren zu viel Steuern gezahlt haben: Freiwillige Einkommensteuererklärungen können rückwirkend maximal sieben Jahre lang gestellt werden. Der Gesetzgeber hatte zwar schon Ende 2007 die bis dahin geltende Zweijahres-Frist für die sogenannte „Antragsveranlagung“ gekippt - die Jahre vor 2005 sollten für nachträgliche Steuererklärungen aber tabu sein. Dem hat der Bundesfinanzhof jetzt widersprochen: Wer will, kann sich somit noch Steuern aus dem Jahr 2003 zurückholen.
Stimmt das so??
Danke im vorraus