Steuererklärung

Hatte diese Frage schon im Forum gestellt und dabei leider keine Antwort bekommen .

Folgendes:

Es geht darum ob es eine Änderung bei der Abgabe der Lohnsteuererklärung gibt.
Ich habe im Internet einen neuen Gesetzestest vom BFH gefunden worin es heißt das man als Arbeitnehmer seine Lohnsteuererklärung bis zum Jahr 20003 abgeben kann

http://www.akademie.de/private-finanzen/sparen-alter…

darin heißt es unter anderem:
Gute Nachricht für Steuerzahler, die in Vorjahren zu viel Steuern gezahlt haben: Freiwillige Einkommensteuererklärungen können rückwirkend maximal sieben Jahre lang gestellt werden. Der Gesetzgeber hatte zwar schon Ende 2007 die bis dahin geltende Zweijahres-Frist für die sogenannte „Antragsveranlagung“ gekippt - die Jahre vor 2005 sollten für nachträgliche Steuererklärungen aber tabu sein. Dem hat der Bundesfinanzhof jetzt widersprochen: Wer will, kann sich somit noch Steuern aus dem Jahr 2003 zurückholen.

Stimmt das so??
Danke im vorraus

Hallo,

Hatte diese Frage schon im Forum gestellt und dabei leider
keine Antwort bekommen .:

Etwas mehr Geduld bitte.

Im älteren Urteil war entschieden worden, dass die 2-jährige Abgabefrist für die Antragsveranlagungen eine Ungleichbehandlung darstellen und auch der „einfache“ Arbeitnehmer in den Genuß der Fristen aus der Festsetzungsverjährung kommen soll.

Der Gesetzgeber hat dies dann so umgesetzt, dass die 2-Jahres-Frist ab 2005 entfällt.

Auch hiergegen wurde wieder mit Erfolg geklagt, da die Ungleichbehandlung ja auch schon in den Jahren vor 2005 vorlag.
Die aktuelle Regelung sieht nun vor, das die Fristen der Festsetzungsverjährung uneingeschränkt zu gewähren sind.

Gruß
Lawrence

Hi Lawrence…
Du hattest mir ja gestern schon geantwortet das es 4 jahre rückwirkend möglich wäre.

In dem Link den ich nochmals eingestellt habe hieß es aber das es bis 2003 möglich wäre.

Dies ist doch jetzt auch so,oder???
Da nichtmal mein Finanzamt davon etwas wissen wollte und ich kein "Fachmann "bin ich da halt etwas ratlos

Hallo,

jetzt habe ich dein Problem erkannt.

Die 4-jährige Festsetzungsverjährung beginnt erst nach einer 3-jährigen Anlaufhemmung.
Damit wären wir bei diesen 7 Jahren.

Dies hat der Bundesfinanzhof im Verfahren VI R 2/09 so positiv für die Antragsveranlagungen entschieden.

Die 3-jährige Anlaufhemmung war seither nur bei Pflichtveranlagungen anrechenbar, was aber wiederum eine Ungleichbehandlung gewesen ist.

Gruß
Lawrence

Antragsveranlagung
Hi,

Die 4-jährige Festsetzungsverjährung beginnt erst nach einer
3-jährigen Anlaufhemmung.
Damit wären wir bei diesen 7 Jahren.

Dies hat der Bundesfinanzhof im Verfahren VI R 2/09 so positiv
für die Antragsveranlagungen entschieden.

und wo genau hast du dies aus dem Urteil herausgelesen?

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechu…

Im Urteil ist immer nur betont, dass die Festsetzungsverjährung zu beachten ist.

Z.Z. gilt noch das BMF Schreiben vom 25.3.2008, IV C 5 - S 2270/0, wonach für Antragsveranlagungen keine Anlaufhemmung von 3 Jahren gilt. Eine neuere Verfügung zu dem BFH Urteil ist noch nicht zu finden, bei der Verwaltung muss man immer Geduld haben.

Schöne Grüße
C.

1 Like

Hallo Clematis,

wer mir so vehement widerspricht hat ein Sternchen verdient.

Das Urteil liest sich sehr günstig für den Steuerbürger.
Die Angelegenheiten ruhen derzeit noch bei den Finanzämtern, man kann aber froher Hoffnung sein aufgrund des Tenors des BFH.

Gruß
Lawrence

Hi,

Hallo Clematis,

wer mir so vehement widerspricht hat ein Sternchen verdient.

schön und ich bin Cirwalda

Das Urteil liest sich sehr günstig für den Steuerbürger.

jep, Antragsveranlagung wird für alle Jahre ohne Begrenzung möglich sein, alleinige Begrenzung ist die Festsetzungsverjährungsfrist.

Die Angelegenheiten ruhen derzeit noch bei den Finanzämtern,

ja, das dauert noch

man kann aber froher Hoffnung sein aufgrund des Tenors des
BFH.

Antragsveranlagung ist keine Pflichtveranlagung und deshalb kann es keine Anlaufhemmung geben. Da kann auch der BFH nichts anderes entscheiden. Also ab 2003 finde ich für übertrieben…

Jetzt, in 2010 kann nur für Veranlagung 2006 noch beantragt werden.
Altfälle, die früher beantragt wurden und noch nicht ablehnend entschieden wurden oder vor dem Finanzgericht sind, sind je nach Einzelfall jedoch früher noch möglich. Lässt sich aber für jetzt neu dafür Interessierte nicht mehr machen.

Schöne Grüße
C.

Okidoki…Nun verstehe ich als nichtwisser garnix mehr:wink:

Noch einmal für mich als leien.

Im Jahre 2010 kann man also nicht mehr für 2003 Eine Erklärung abgeben,oder wird dies noch endgültig entschieden??

Hi,

Hallo Clematis,

wer mir so vehement widerspricht hat ein Sternchen verdient.

schön und ich bin Cirwalda

Hallo Cirwalda,

upps, wo ist die Korrekturfunktion hier…
peinlich, peinlich

Gruß
Lawrence

Hallo,

abgeben und abwarten.
Die Sache wird vorerst ruhen beim Finanzamt.

Gruß
Lawrence

Hi,

ich als einfacher Steuerzahler habe vor drei Wochen meinen Antrag für 2003 eingereicht und vorgestern den Bescheid bekommen (*freu* es gab Geld raus).

Die Frau auf dem FA sagte mir: „Nee, das geht nicht mehr. Ich glaube nicht, das das was wird… aber probier’n Sie’s halt.“. So hab ich es probiert - und es ging wohl :smile:

q.e.d. ?

VG!