Steuererklärung 07 - Praktikum und Hiwijob

Muss man folgende Dinge in der Steuererklärung anführen:

  • Hiwijob (unter 400€/Monat)
  • bezahltes Praktikum (630 € netto/Monat)?

Und wenn ja, in welcher Zeile der Anlage N? Muss man als Anlagen die Veträge o. Gehaltsabrechnungen beifügen?

Herzlichen Dank für Antworten!

Hi,

Muss man folgende Dinge in der Steuererklärung anführen:

  • Hiwijob (unter 400€/Monat)
  • bezahltes Praktikum (630 € netto/Monat)?

Und wenn ja, in welcher Zeile der Anlage N?

wenn es sich um einen Minijob jeweils handelt, dann nichts angeben
Was ein Minijob ist, siehe
[http://www.minijob-zentrale.de/DE/0__Home/navNode.ht…](http://www.minijob-zentrale.de/DE/0 Home/navNode.html nnn=true)

Wurde eine Lohnsteuerkarte abgegeben und der Lohn darüber abgerechnet, ist der Lohn in Anlage N als Arbeitslohn (ab Kennziffer 10) anzugeben. Die Werte sind in der Bescheinigung des Arbeitgebers, die etin heißt angegeben.

Muss man als
Anlagen die Veträge o. Gehaltsabrechnungen beifügen?

nein, nur etin angeben

Schöne Grüße
C.