Hallo,
Ehefrau hat 2010 komplett Vollzeit gearbeitet.
Ehemann hat 2010 nur max. 400 Euro / Monat verdient.
Ehemann hat zum Januar 2011 eine neue Arbeitstelle in einer anderen Stadt bekommen.
Der Umzug in die neue Stadt fand im Dezember 2010 statt. Verkürzung der Fahrzeit für Ehemann um mehr als 1 Std. / Tag.
-
Kann der Umzug „berufsbedingt“ für 2010 von den Steuern abgesetzt werden oder geht das nicht weil Ehemann 2010 nur auf Minijobbasis gearbeitet hat ?
-
Falls nein, kann man den Umzug als außergewöhliche Belastung über die Ehefrau absetzen, da Ehefrau 2010 schwanger wurde und 2011 ihr Baby erwartet ? Quittungen über doppelte Miete und Transporter sind vorhanden.