Steuererklärung 2010: Umzug bei Minijob absetzen ?

Hallo,
Ehefrau hat 2010 komplett Vollzeit gearbeitet.
Ehemann hat 2010 nur max. 400 Euro / Monat verdient.

Ehemann hat zum Januar 2011 eine neue Arbeitstelle in einer anderen Stadt bekommen.

Der Umzug in die neue Stadt fand im Dezember 2010 statt. Verkürzung der Fahrzeit für Ehemann um mehr als 1 Std. / Tag.

  1. Kann der Umzug „berufsbedingt“ für 2010 von den Steuern abgesetzt werden oder geht das nicht weil Ehemann 2010 nur auf Minijobbasis gearbeitet hat ?

  2. Falls nein, kann man den Umzug als außergewöhliche Belastung über die Ehefrau absetzen, da Ehefrau 2010 schwanger wurde und 2011 ihr Baby erwartet ? Quittungen über doppelte Miete und Transporter sind vorhanden.

Hallo,

nein!
Da der Minijob steuerfrei vereinbart wird, gibt´s auch nichts abzusetzen dazu.

Das Baby wiederum ist ein rein privater Grund, was den Abzug der Umzugskosten ausschließt.

Gruß
Lawrence

vorweggenommene Werbungskosten:Umzug
Hi !

Die Aufwendungen können im Jahr 2010 als so genannte vorweggenommene Werbungskosten in der Anlage N des Ehemannes angegeben werden. Es ist unerheblich, dass der Ehemann in 2010 nur einen MiniJob hatte.

Umzugskosten können dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Als Indiz wird hier die tägliche Fahrzeitverkürzung herangezogen. Die im Sachverhalt genannte Fahrzeitverkürzung reicht aus, um eine berufliche Veranlassung anzunehmen.

Der Sachverhalt sollte allerdings im Anschreiben der Steuererklärung kurz erläutert werden, da sonst die Gefahr der Nichtanerkennung besteht und erst ein - für den steuerlichen Laien aufwendiges - Einspruchsverfahren gestartet werden muss.

BARUL76

.

Hallo,

du hast Recht.
Die Passage mit „neuer Arbeitsstelle“ wurde von mir auch als 400 €-Job interpretiert.

Gruß
Lawrence

Hallo,
wenn man das in der Steuererklärung angibt und im Anschreiben erklärt und das Finanzamt das dann ablehnt bekommt man dann eine Info mit einer Begründung ? Oder taucht der Posten dann einfach nicht in dem Steuerbescheid auf ?

Gruß ja041

Das Finanzamt wird solche Aufwendungen, wenn sie kurz hinsichtlich der neuen Vollzeitstelle erläutert werden, anerkennen.
Falls nicht, kommt es auf den Betrag an, der nicht anerkannt wird. Bei zu kürzenden Aufwendungen ab ca. 1000 € sollte vor dem „Streichen“ rechtliches Gehör gewährt werden, sprich der Bürger wird angeschrieben und kann sich äußern.
Ansonsten wird der Betrag einfach gestrichen und im Steuerbescheid erläutert. Sollte in einem solchen Fall wie hier aber nicht vorkommen.