Steuererklärung!Einzel- oder Zusammenveranlagung

Hallo!
Ich habe 2008 geheiratet und seit 2009 wieder geschieden. Die Steuererklärung für 08 wollen wir machen. Nun ist etwas berechnet worden von einem Bekannten seiner Familie und ich bin etwas misstrauisch.
Bei einer Zusammenveranlagung würden ca 500 Euro für uns heraus kommen.
Bei der Einzelveranlagung müsste er ca 700 Euro nachzahlen. Ich würde ca 150 Euro wieder bekommen.

Nach der Hochzeit ist er in Steuerklasse 3 gegangen und hatte sein netto verdienst von ca 1900 Euro. Ich bin in steuerklasse 3 und hatte dann noch ca 560 Euro.

KANN DIE BERECHNUNG STIMMEN?

Ich hoffe auf hilfreiche Antworten und bedanke mich schon mal im vorraus.
Lieben Gruß

hallo,
ja, die berechnung kanns timmen, da er in in 3 wesentlich weniger steuern gezahlt hat, und bei einer getrennten veranlagung er als single brechnet wird, das heisst die nun durch 3 zu wenig gezahlte steuer wird nachverlangt. bei 5 verhält es sich umgekehrt und es gibt eine erstattung. bei einer getrennten veranalgung profitiert nur das finanzamt. besser zusammenveranlagen udn dier erstattung teilen.

gruß

sven

Es tut mir leid, icg kann Dir in diesem Fall nicht weiterhelfen.

Hallo J.S.86!

ja das scheint richtig zu sein. Meine Empfehlung: fahrt nicht „Kampflinie“, sondern teilt noch einmal 50/50, also kassiere 250 EUR.
Das ist ein „friedlicher“ Steuerabschluss. Danach wird doch dein NETTO besser und das ist doch ein schönes Gefühl.
Ich hoffe Dein „Ex“ weiss dein verhalten dann auch zu schätzen.

Viel ERFOLG wünscht Dir

Wolfgang aus Oberbayern

Ich habe 2008 geheiratet und seit 2009 wieder geschieden. Die
Steuererklärung für 08 wollen wir machen. Nun ist etwas
berechnet worden von einem Bekannten seiner Familie und ich
bin etwas misstrauisch.
Bei einer Zusammenveranlagung würden ca 500 Euro für uns
heraus kommen.
Bei der Einzelveranlagung müsste er ca 700 Euro nachzahlen.
Ich würde ca 150 Euro wieder bekommen.

Nach der Hochzeit ist er in Steuerklasse 3 gegangen und hatte
sein netto verdienst von ca 1900 Euro. Ich bin in steuerklasse
3 und hatte dann noch ca 560 Euro.

KANN DIE BERECHNUNG STIMMEN?

Ich hoffe auf hilfreiche Antworten und bedanke mich schon mal
im vorraus.
Lieben Gruß

hallo,

die berechnung KANN stimmen - ob es sich aber tatsächlich so verhält, kann „aus der ferne“ keiner beurteilen, da für eine steuererköärung etliche weitere aspekte wichtig sind, nicht nur steuerklasse und gehalt.
all diese aspekte fehlen hier (verständlicherweise).
es ist „normal“, daß unterschiedliche beträge herauskommen, wenn man entweder zusammen oder getrennt veranlagt.
sofern man mißtrauisch ist, empfiehlt sich entweder der erwerb einer „steuer-cd“ (gibt´s schon für 10euro) - hier ist es i.a. möglich, beide veranlagungsarten zu prüfen (mit ein und derselben eingabe), das programm rechnet dann automatisch die „bessere“ variante aus.
oder man geht zur lohnsteuerhilfe - die machen im prinzip dasselbe wie die cd, nur daß man es nicht selbst eingeben muß (kostet i.a. um die 50euro).

saludos, borito

sorry, habe keine Ahnung von Steuerrecht.
gruß Walter

Hallo!
Ich habe 2008 geheiratet und seit 2009 wieder

geschieden. Die

Steuererklärung für 08 wollen wir machen. Nun ist

etwas

berechnet worden von einem Bekannten seiner Familie

und ich

bin etwas misstrauisch.
Bei einer Zusammenveranlagung würden ca 500 Euro für

uns

heraus kommen.
Bei der Einzelveranlagung müsste er ca 700 Euro

nachzahlen.

Ich würde ca 150 Euro wieder bekommen.

Nach der Hochzeit ist er in Steuerklasse 3 gegangen

und hatte

sein netto verdienst von ca 1900 Euro. Ich bin in

steuerklasse

3 und hatte dann noch ca 560 Euro.

KANN DIE BERECHNUNG STIMMEN?

Ich hoffe auf hilfreiche Antworten und bedanke mich

schon mal

im vorraus.
Lieben Gruß

Hallo J.S.86

Erstmal schade, dass es so schnell wieder auseinander ging. Das Thema kenne ich leider auch, daher auch etwas „Mehrwissen“ bezüglich der Veranlagung

Ohne juristische Absicherung: soweit Ihr in einem Steuerjahr verheiratet (dabei gilt auch das Getrenntleben bis zur Scheidung, d.h. das Scheidungsjahr gehört dazu) werdet Ihr gemeinsam veranlagt (mit entsprechender Steuerklasse).
Im Jahr der Trennung (geht auch mal über mehrere Jahre, bei euch vermute ich nicht) gibt es ein Wahlverfahren. Das beinhaltet aber auch eine Anpassung der Steuerklasse. Da bin ich nicht mehr im Detail drin, das erklärt aber kostenfrei das Finanzamt (telefonisch). Für den höherverdienende macht es daher auch Sinn nochmals die gemeinsame Veranlagung zu wählen (Steuervorteil hatte ich damals mit meiner Ex anteilig der gezahlten Steuern geteilt).

Das ist dann die Basis der Steuerberechnung. Wenn zwei jetzt unterschiedlich verdienen macht das durchaus Sinn sich noch gemeinsam zu veranlagen (ich habe Bekannte, welche bereits viele Jahre getrennt sind, sich aber gütlich geeinigt haben und den Steuerlichen Vorteilen teilen (geht aber nur bis Ehe rechtskräftig geschieden.
Also prüfen, welche Steuerklassen für welches Jahr gelten (beim Finanzamt) Dann die Steuerberechnung auf beide mögliche Varianten machen.
Einigung bezüglich der Steuerrückzahlung treffen.
Dann sich freuen, dass es nicht so schlimm ist mit dem anderen ;-D

Also kurze Antwort: Ihr habt die Wahlmöglichkeit (vermutlich müssen aber beide zustimmen)und es können beide gewinnen :smiley:. Ist das Leben nicht schön? fröhliche Ostereier.

Fröhliche Grüße
WWW_EJM

Ich danke recht herzlich für die schnelle antwort.schöne ostertage. Mfg

Vielen dank für die schnelle antwort.schöne ostertage. Mfg

danke für die schnelle antwort.Schöne ostertage wünsche ich. mfg

Danke für die schnelle antwort.wünsche schöne ostertage. mfg

Hallo aufgrund ihrer Angaben ist keine Aussage möglich, warum trauen Sie dem Bekannten nicht würde doch 250€ für Sie bedeuten!
Gruss Hermann

Um die Fragen beantwoten zu können müssten im Detail ALLE einkommensteuerrelevanten Daten angegeben werden. Dass IST die vollständige Einkommensteuererklärung (bzw. die komplett ausgefüllten Formulare)!

Das einfachste ist ein PC Steuerprogramm wie z.B. QuickSteuer von Lexware zu kaufen und alle Daten einzugeben.
Dieses Programm kann „durchspielen“ wie sich eine Zusammenveranlagung oder eine getrennte Veranlagung auf die insgesamt zu zahlende Einkommensteuer auswirkt.
Es ist „normal“, dass bei getrennter Veranlagung der Eine nachzahlen muss und der Andere etwas herausbekommt. „Unter dem Strich“ muss als Ergebnis herauskommen, dass man zusammen weniger Einkommensteuer zahlen musss als bei Zusammenveranlagung.

Mein Wissen darüber ist leider etwas alt, aber müsste noch stimmen. Man muss sich so veranlagen lassen, dass es insgesamt günstiger wird - also eine gemeinsame Veranlagung wählen. Und er muss die 150.-EUR ausgleichen. Die Berechnung kann schon stimmen, wenn einer sehr wenig verdient und der andere relativ mehr. Aber ich bin kein Steuerrechtler.
Ansonsten: Ihnen eine gute Zeit in einer schwierigen Lebensphase!
Freundliche Grüße
DK

Hallo,

eine Zusammenveranlagung ist meistens günstiger.
Welche Steuerklassenaufteilung (3/5 oder 4/4) besser ist, hängt davon ab, wer wieviel verdient.

Ob die Summen stimmen, kann ich so nicht sagen, kommt drauf an, was man alles geltend machen kann.

Viele Grüße

Paola

Ich nehme an ihr wart in Steuerklasse III und IV. Bei einer Einzelveranlagung käme er ja wieder in Steuerklasse I und da dort die Steuern höher sind müßte er nachbezahlen.