Hallo J.S.86
Erstmal schade, dass es so schnell wieder auseinander ging. Das Thema kenne ich leider auch, daher auch etwas „Mehrwissen“ bezüglich der Veranlagung
Ohne juristische Absicherung: soweit Ihr in einem Steuerjahr verheiratet (dabei gilt auch das Getrenntleben bis zur Scheidung, d.h. das Scheidungsjahr gehört dazu) werdet Ihr gemeinsam veranlagt (mit entsprechender Steuerklasse).
Im Jahr der Trennung (geht auch mal über mehrere Jahre, bei euch vermute ich nicht) gibt es ein Wahlverfahren. Das beinhaltet aber auch eine Anpassung der Steuerklasse. Da bin ich nicht mehr im Detail drin, das erklärt aber kostenfrei das Finanzamt (telefonisch). Für den höherverdienende macht es daher auch Sinn nochmals die gemeinsame Veranlagung zu wählen (Steuervorteil hatte ich damals mit meiner Ex anteilig der gezahlten Steuern geteilt).
Das ist dann die Basis der Steuerberechnung. Wenn zwei jetzt unterschiedlich verdienen macht das durchaus Sinn sich noch gemeinsam zu veranlagen (ich habe Bekannte, welche bereits viele Jahre getrennt sind, sich aber gütlich geeinigt haben und den Steuerlichen Vorteilen teilen (geht aber nur bis Ehe rechtskräftig geschieden.
Also prüfen, welche Steuerklassen für welches Jahr gelten (beim Finanzamt) Dann die Steuerberechnung auf beide mögliche Varianten machen.
Einigung bezüglich der Steuerrückzahlung treffen.
Dann sich freuen, dass es nicht so schlimm ist mit dem anderen ;-D
Also kurze Antwort: Ihr habt die Wahlmöglichkeit (vermutlich müssen aber beide zustimmen)und es können beide gewinnen . Ist das Leben nicht schön? fröhliche Ostereier.
Fröhliche Grüße
WWW_EJM