Steuererklärung? England / Deutschland

Ich habe folgendes Problem(chen):

Die Steuererklärung steht an für folgende Sachlage:

Ich war 2008 mit meinem Wohnsitz in Deutschland gemeldet.
Aber ich habe an einer Universität in England gearbeitet, und auch dort einen Wohnsitz gehabt.

An jedem 2. Wochenende bzw. für Projekttreffen und Vorträge bin ich nach D geflogen (und habe natürlich Zeit in meiner Wohnung verbracht).

Mein Gehalt wurde in England versteuert.
Zusätzlich habe ich in Deutschland geringe Einnahmen aus einer Eigentumswohnung gehabt sowie für einige Vorträge und Projekte (~ gesamt etwa 10.000€).

Nun zu meinen Fragen:

Da ich mehr als 183 Tage in England verbringe, zähle ich dann trotzdem als in deutschland unbeschschränkt steuerpflichtig?

Welche Formulare muss ich denn nun ausfüllen? Anlage N, Anlage AUS, wenn ja, welche Zeilen?

Kann ich eine doppelte Haushaltsführung geltend machen?

2009 habe ich 11.5 Monate in England gearbeitet, und bin seit dem 16.12 wieder in D angestellt. Was bedeutet dies für meine Steuererklärung 2010? Muss ich die Formalare genauso wieder ausfüllen, und zusätzlich natürlich die Angaben der Lohnsteuererklärung?

Herzlichen Dank
Nadja

hallo nadja,

ich kann dir in teilen sicher helfen, in ein oder zwei teilen deiner anfrage aber nur unsicher.
teilweise antworten nutzen dir aber nichts, daher nicht böse sein, wenn ich von einer antwort abstand halte - will dir nix falches erzählen.

hoffe, es findet sich ein anderer schlauerer steuerfuchs, der dir helfen kann :smile:

saludos, borito

Hallo Nadja, also for 2009 bist Du auf jeden Fall in England steuerpflichtig.
Das würde ich auch für 2008 sagen, aber dann kannst Natürlich keine doppelte Haushaltsführung geltend machen.
Ich weiss ja nicht ob das engliche Steuersystem günstiger ist, dann würde ich es so lassen. Falls Su aber unbedingt in D versteuern willst, dann würde ich mich an das Finanzamt werden, das kann Dir die notwendigen Formulare bereitstellen und erzähl denen erstmal nichts von den Einkünften in D erst wenn Antrag abgegeben wird gibst Du alles an!
Gruss Hermann

Hallo,

das ist ziemlich komplex, da würde ich einen Steuerberater fragen (Dein Hauptwohnsitz ist scheinbar in Deutschland, ich hab aber auch mal gehört, daß man als Ausländer in England (fast?) keine Steuern zahlt).

Viele Grüße

Paola

Da im Steuerjahr 2008 mit dem Haupt-Wohnsitz in Deutschland gemeldet, ist eine Einkommensteuererklärung für 2008 in Deutschland anzugeben.

Da ich mehr als 183 Tage in England verbringe (in welchem Jahr?), zähle ich dann trotzdem als in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtig?
Antwort: Wenn in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet, dann ja.

Zwischen Deutschland und England wird es ein Doppelbesteuerungsabkommen geben, D.h. die in England gezahlten Steuern auf Einkünfte in England werden auf die in Deutschland zu zahlende Einkommensteuer angerechnet.

Welche Formulare muss ich denn nun ausfüllen?
Anlage N Einkünfte als unselbständiger Arbeitnehmer
Anlage AUS für ausländische Kaptaleinkünfte
Anlage V für die Vermietung
Kann ich eine doppelte Haushaltsführung geltend machen? Ich meine ja.

Für 2009 gilt das Gleiche.