Hallo zusammen,
folgender hypothetischer Fall:
Ein Ehepaar will erstmalig seine Steuerklärungen gemeinsam abgeben, Mann ist im Veranlagungszeitraum selbständig, Frau als Geschäftsführerin angestellt. Es existieren noch Einkünfte aus Vermietung bei der Frau.
Der Mann hat als Selbständiger in 2003 Verluste gemacht, die Frau natürlich ihr Geschäftsführergehalt bezogen.
Der Mann hat Fristverlängerung bis Ende September, die Steuerberater der Frau machen ihre Steuererklärung mit ca. zweijähriger Verzögerung.
Frage: Kann der Mann auch eine weitere Fristverlängerung beantragen, damit die Steuerberater dann die gemeinsame Erklärung machen können, wenn sie soweit sind. Kann der Mann überhaupt noch eine Fristverlängerung bekommen?
Für Antworten dankbar grüßt
C.