Hallo zusammen,
mal angenommen, eine Person ist zur Abgabe einer Steuererklärung aufgrund Eintragung eines Kinderfreibetrages verpflichtet und hat die Abgabefrist deutlich überschritten (für 2008).
Normalerweise liegt ja bei einer Pflichtveranlagung die Abgabefrist beim 31.5 des Folgejahres.
Danach fordert das Finanzamt zur Abgabe der Steuererklärung mit einer Fristsetzung auf.
Nach dieser Frist droht eine Strafe in Form des Verspätungszuschlages/Säumniszuschlages bzw. eine Schätzung.
Was jedoch, wenn es keine Aufforderung mit Androhung eines Verspätungszuschlages/Säumniszuschlages und auch keine Schätzung oder sonstige Schreiben zu diesem Thema gab?
- Kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag/Säumniszuschlag auch ohne vorhergehender Androhung festsetzen (z.B. nach Abgabe der Steuererklärung)?
- Kann das Finanzamt die Steuererklärung aufgrund Überschreitung Abgabefrist (jedoch Abgabepflicht) ablehnen?
- Ist neben evtl. Nachzahlungszinsen mit weiteren Konsequenzen zu rechnen?
- Sollte besser eine Selbstanzeige gestellt werden?