Steuererklärung: Rechnungsdatum zu Jahresende, Überweisung zu Beginn Folgejahr

Hallo Experten,

folgende Überlegung:

Im Jahr X gab es eine langwierige Zahnbehandlung, welche als außergewöhnliche Belastung in die Einkommenssteuererklärung für das Jahr X aufgenommen werden soll.
Mehrere Rechnungen dazu wurden im Jahr X ausgestellt und der jeweilige Rechnungsbetrag auch im Jahr X überwiesen. Nur die letzte Rechnung kam gegen Jahresende von X, so dass die Überweisung des Rechnungsbetrags erst zu Beginn des Folgejahres, also im Jahr Y, erfolgte.

In welche Einkommenssteuererklärung gehört die Behandlung zur letzten Rechnung: in die zum Jahr X oder zum Jahr Y?

Allerbesten Dank für Eure Antworten!

Hallo,

also wenn ich das noch aus meiner aktiven Zeit noch richtig weiß, gilt der Tag der Rechnungsstellung. Die Zahlung als solche ist eigentlich unwesentlich, es sei denn, Du bestreitest die Forderung.

Als Unternehmen müsstest Du eine Rückstellung bilden, die dann ebenfalls den Gewinn im Geschäftsjahr mindert.

Das alles aber unter dem Vorbehalt, dass ich seit Jahren mit diesen Dingen nichts mehr zu tun habe…

Gruß

Servus,

genau dieses gilt bei Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen nicht, sonder das Datum des Geldflusses.

Näheres dazu steht in § 11 EStG.

Schöne Grüße

MM

Hallo Lars,

entscheidend ist der Zeitpunkt der Zahlung. Schade in diesem Fall.

Schöne Grüße

MM