Liebe/-r Experte/-in,
wie lange bzw. für welche Jahre kann ein 40jähriger Familienvater mit Lohnsteuerkl. 3 Lohnsteuerjahresausgleich bzw. Steuererklärung rückwirkend beim Finanzamt einreichen?
Ab wann wird man angemahnt. Und wenn man nicht angemahnt wird, heißt es, man ist nicht verpflichtet eine zu machen?
Was passiert, wenn man verpflichtet war, aber nie eine eingereicht hat? Zahlt man dann eine Strafe?
Falls man die Erklärung rückwirkend für z.B. 4 Jahre abgeben kann, was hat es dann mit der Abgabefrist zum 31. Mai des Folgejahres auf sich?
Vielen Dank für Antworten.