Steuererklärung rückwirkend abgeben - wie lange?

Liebe/-r Experte/-in,

wie lange bzw. für welche Jahre kann ein 40jähriger Familienvater mit Lohnsteuerkl. 3 Lohnsteuerjahresausgleich bzw. Steuererklärung rückwirkend beim Finanzamt einreichen?
Ab wann wird man angemahnt. Und wenn man nicht angemahnt wird, heißt es, man ist nicht verpflichtet eine zu machen?
Was passiert, wenn man verpflichtet war, aber nie eine eingereicht hat? Zahlt man dann eine Strafe?

Falls man die Erklärung rückwirkend für z.B. 4 Jahre abgeben kann, was hat es dann mit der Abgabefrist zum 31. Mai des Folgejahres auf sich?

Vielen Dank für Antworten.

Hallo,
das sind viele Fragen auf einmal.

Die Steuererklärung kann rückwirkend bis zur Verjährung abgegeben werden. Auf jeden Fall rückwirkend bis einschl. 2008.

Gemahnt wird man nur, wenn man verpflichtet ist eine abzugeben. Wenn z.B. ihre Frau auf Steuerklasse 5 gearbeitet hat, dann sind sie verpflichtet. Es gibt viele Gründe verpflichtet zu sein, die ich hier nicht alle aufzählen kann.

Wenn Sie bisher verpflichtet waren und keine Erklärung abgegeben haben, dann wurden sie bisher gemahnt und schließlich geschätzt. Dann müssten Sie immer nachzahlen. Davon müssten Sie etwas wissen, denn dann erhalten Sie immer einen Bescheid und schließlich Zahlungsaufforderungen. Bei verspäteter Abgabe der Erklärung wird immer ein Verspätungszuschlag berechnet.

Die Abgabefrist gilt für Steuerpflichtige die zur Abgabe verpflichtet sind. Dann ist die gesetzliche Abgabefrist immer der 31. Mai des Folgejahres. Sollten Sie die Erklärung später abgeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

Mit freundlichen Grüssen
Sven Duwe

Die Abgbaepflicht gilt nur für Pflcihtveranlagungen.

Wenn Sie Alleinverdiener sind und sonst nichts steuerlich
besonderes dazu kommt, müssen Sie keine Erklärung abgeben.

Dann aber geht das rückwirkend für mindestens 4 Jahre.
Und das macht widerum Sinn, wenn man eine Steuererstattung zu erwarten hat.

Ohne Veranlagungspflicht kann auch keine Strafe oder dergleichen erfolgen.

Bitte fragen Sie einen Anderen. Ich bin derzeit zu sehr beschäftigt.

LG
W.

Hallo brandy,

grundsätzlich können bis zu 4 Jahren rückwirkend eingereicht werden.

Jeder Steuerpflichtige hat jedoch eine Abgabeverpflichtung - gesetzlich geregelt - bis zum 31.05 des Folgejahres. Eine Ausnahme existiert dann, wenn Sie von einem Steuerberater betreut werden verlängert sich diese Frist auf den 31.12…

Gibt man die Erklärung später ab können Verspätungszuschläge erhoben werden. Es können aber auch als Zwangsmittel Zwangsgelder erhoben werdern, wenn bis zum 31.05 des Folgejahres nicht abgegeben wird. Dazu werden Sie jedoch aufgefordert und eine Zwangsgeldandrohung erfolgt.

Viele Grüße

Liebe/-r Experte/-in,

wie lange bzw. für welche Jahre kann ein 40jähriger
Familienvater mit Lohnsteuerkl. 3 Lohnsteuerjahresausgleich
bzw. Steuererklärung rückwirkend beim Finanzamt einreichen?
Ab wann wird man angemahnt. Und wenn man nicht angemahnt wird,
heißt es, man ist nicht verpflichtet eine zu machen?
Was passiert, wenn man verpflichtet war, aber nie eine
eingereicht hat? Zahlt man dann eine Strafe?..mit gleichzeitiger (und nur dann)Einreichung aller Steuererklärungen wäre dies straffrei, wenn Sie dazu verpflichtet waren, was ich so nicht beuurteilen kann. Suchen Sie hierfür bitte einen StB auf.

Anm. Das FA muss nicht anmahnen. Wenn dies nicht geschieht entbindet das nicht von einer evtl. Pflichtabgabe

Falls man die Erklärung rückwirkend für z.B. 4 Jahre abgeben
kann, was hat es dann mit der Abgabefrist zum 31. Mai des
Folgejahres auf sich?..diese Frist gilt für die Steuererklärungen, wenn verspätet eingereicht wird KANN das FA Verspätungszuschläge festsetzen.

Lieben Gruss
Zingelmann

Hallo lieber Familienvater,

die Steuererklärung kann 4 Jahre rückwirkend abgegeben werden. D.h. bis Ende 2012 kann die Erkärung 2008 abgegeben werden. Der 31.12. ist dabei aber auch Deadline!!
Eine Strafe gibt es nicht, weil das FA Sie ja wohl bisher nicht zur Abgabe aufgefordert hat. Dann wird für Sie eine sogenannte Antragsveranlagung durchgeführt.
Der 31.5. ist nur ein allgemein verbindlicher Abgabetermin, der ohne weiteres auf Antrag verlängert werden kann, und gilt auch nur für Steuerpflichtige, die eine Erklärung abgeben müssen.

MfG
Micha

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ab wann ist man denn verpflichtet, eine Erklärung abzugeben? Welche Krieterien gelten da?

Guten Abend, eigentlich ist man mit er Steuerklassenkombination 3/5 verpflichtet bis zum 31.5. des Folgejahres eine Erklärung abzugeben. Da bisher keine Aufforderung, kann man man die Erlärung der letzten 4 Jahre abgeben. Man muss in dieser Steuerklassenwahl mit Steuernachzahlungen rechnen, wenn nicht größere Werbungskosten oder Verluste aus Vermietung vorhanden sind.
Schönen Abend
P.D.

Hallo branddy56,
mein PC war beim Doc, jetzt bnin ich aber wieder omline.
wenn keine Abgabepflicht bestehtm, beträgt die V erjährungsfrist 4 Jahre, d.h. bis 21.12.2012 kann die Erklärung für 2008 noch eingereicht werden. Eine Mahnung kommt nur bei Abgabepflichtigen.
Es kann aber - auch bei Erstattung- ein BVerspätunghszuschlag festgesethzt werden, wenn eine Abgabepflicht ( Steuerjklasse III und V, positive Einkünfte aus anderen Einkunftsarten, Bezug von ALG, KG;Erziehungsgeld etc.) bestand.
Die Abgabefrist 31…5. gilt für alle die, die eine Steuererklärujg machen müssen. Wenn man abgepflichtig war, aber nie abgegeben hat, kann dies als Steuerhinterziehung ausgelegt werden und die Erklärungen werden füpr die letzzten 10 Jahre abgefordert mit anschliessendnen Strafverfahren.
Ich hofe, ich konnte helfen.
Lieber Gruß Jo1702

Hallo,

hier liegt offensichtlich keine VErpflichtung vor, sonst hätte sich das Finanzamt bisher gemeldet.
Ich vermute mal, es handelt sich um einen Alleinverdiner mit Steuerklasse 3.

Erklärungen können rückwirkend bis 2008 eingereicht werden.

Da keine Verpflichtung vorliegt, ist auch der 31. Mai hier irrelevant.

Gruß
Lawrence