Steuerermäßiung nach §35a auch für Soli und KiSt?

Hallo,

es gibt ja gemäß §35a die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. 20% der Aufwendungen werden direkt von der Steuerschuld abgezogen.

Heißt das, dass auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer entsprechend ermäßigt werden oder werden die weiterhin nach der alten Steuerschuld ohne Ermäßigung berechnet?

es gibt ja gemäß §35a EStG die Steuerermäßigung

Heißt das, daß auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
entsprechend ermäßigt werden ?

Ja.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Ok, danke!