Hallo,
es gibt ja gemäß §35a die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. 20% der Aufwendungen werden direkt von der Steuerschuld abgezogen.
Heißt das, dass auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer entsprechend ermäßigt werden oder werden die weiterhin nach der alten Steuerschuld ohne Ermäßigung berechnet?