Steuerfrage für Selbstständigen

Hi ich bin selbstständig seit Januar diesen Jahres und bleibe es auch nur bis Ende des Jahres. Ab Januar nächsten Jahres nicht mehr. Ich arbeite als freier Handelsvertreter. Jetzt wollte ich mal wissen ob ich mir nen Steuerberater nehmen muss für meine Steuererklärung oder ob ich das auch allein machen kann und was ich da alles machen muss? Ist das vergleichbar mit meiner privaten Steuererklärung?

Danke und Gruß

Leider nicht mein Fachgebiet

Hallo,
das ist ganz einfach eine Frage der Größe des Untermehmens. Vielleicht reicht eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung Anlage EÜR. Wenn der Umsatz = Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Hallo Rene,
tief drin hoffe ich ja, dass Du diese Frage nicht ernst meinst, ich vermute aber: doch, Rene meint das ernst. Wow!
Du bist seit fast 11 Monaten ein freier Handelsvertreter und hast kein Gewerbe angemeldet? Keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben, keine Einkommensteuervorsuszahlungen geleistet usw. Das deutet darauf hin, dass Du wenig Ahnung von solchen Sachen hast, denn die Steuererklärung eines Arbeitnehmers und eines Gewebetreibenden unterscheiden sich gewaltig. Hast Du wenigstens Bücher geführt? Rechnungen und Belege gesammelt?
Du bist nicht verpflichtet, einen Steuerberater aufzusuchen, aber in Deiner Lage, ist das wohl der einzig richtige Weg.
Ein Forum wie dieses kann Dir das alles, was Du da machen musst, nicht erklären.
Sorry und Gruss
Barbara
(Die immer noch hofft, dass diese Frage ein Scherz war)

Hi,

die Erklärung kann auch selbst gemacht werden. Die Formulare bekommen Sie beim F,- Amt oder Sie kaufen sich eine Steuer CD.

Mfg.

Hallo rene1387,

als selbstständiger Handelsvertreter macht man am Ende vom Jahr eine einfach Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Dabei werden alle Einnahmen aufgelistet und die Ausgaben einfach abgezogen. Kann formlos in einer Exceltabelle gemacht werden. Der Gewinn wird dann in der Anlage S in der Einkommensteuererkärung angegeben.
Ansonsten macht man eine Steuererklärung wie bisher auch, nur stehen deine Einkünfte nun in der Anlage S und nicht in der Anlage N.
Da deine Einkünfte bisher unversteuert geblieben sind und du eventuell auch keine Einkommensteuervorrauszahlungen gezahlt hast, kann es natürlich zu einer Nachzahlung kommen, wenn dein Gewinn entsprechend hoch ist.
Sollten deine Einnahmen auch Umsatzsteuerpflichtig sein, so muss natürlich auch eine Umsatzsteuererklärung gemacht werden.
Dazu kann man sich bei Elster.de einfach die entsprechenden Formulare downloaden.

Da das Finanzamt weiterhin davon ausgeht, dass zukünftig eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, kann es sein, dass dir Vorauszahlungen festgesetzt werden. Gib einfach gleich beim Einreichen der Belege an, dass du ab kommenden Jahr wieder als Arbeitnehmer Einkünfte haben wirst.
Festgesetzte Vorauszahlungen können aber innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Steuerbescheides auch wieder herabgesetzt werden oder gar auf 0,- € gesetzt werden.

Wenn du dir aber weiterhin nicht ganz sicher bist bei der ganzen Sache, so kann ich dir nur raten, doch einen Steuerberater oder einen meist günstigeren Lohnsteuerhilfeverein aufzusuchen.

Und noch was: Wenn du einen Handel mit Waren hast, kann eventuell auch gewerbesteuerpflicht gegeben sein. Da kann man sich aber auch Auskunft beim Finanzamt einholen.

Noch ein Tipp für die Lohnsteuer ab 2013: Solltest du Kinder haben, oder bisher irgendwelche Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben, so müssen diese für 2013 neu beantragt werden!
Dafür gibt es ein Formular unter www.steuerportal.de

Wie du siehst ist die Angelegenheit nicht ganz so einfach. Es gibt vieles zu berücksichtigen. Daher rate ich dir eher einen Lohnsteuerhilfeverein oder ähnliches dieses Jahr in Anspruch zu nehmen. Dann kann rechtlich nichts schief gehen.
Ausserdem haben die auch oft noch weitere Tipps, was man steuerlich alles gelten machen kann als Ausgaben und können so mehr rausholen als ein Laie.

Wünsche Dir viel Erfolg!

Gruß
Charlotta18

P.S. Für oben genannten Angaben gebe ich keinerlei Gewähr.

Hallo,

nein, es besteht keine gesetzliche Pflicht, die eigenen Steuererklärungen von einem Steuerberater erstellen zu lassen. Bei Selbständigen könnte es allerdings fahrlässig sein, wenn man nicht über das notwendige Wissen verfügt. Fehler gehen dann zu eigenen Lasten und man merkt sie gar nicht.
Guter Rat schont da das Vermögen und die Kosten sind zum einen günstiger als man landläufig denkt und zum anderen - soweit es den betrieblichen Bereich betrifft - auch wiederum steuerlich abzugsfähig.

Die Beantwortung der Frage, „was da alles zu machen ist“, würde allerdings den Rahmen dieses Forums sprengen, denn es ist nur zu einem kleinen Teil vergleichbar mit der privaten Steuererklärung. Da fragen Sie dann doch besser einen Steuerberater.

Oder erkundigen Sie sich mal in anderen Foren, z. B. www.betriebsausgabe.de oder www.gruenderlexikon.de.

Die Steuererklärung bleibt die gleiche. Es kommen lediglich „Anlage G“ für Gewerbebetrieb und „Anlage EÜR“ für Einnahmen-Überschuss-Rechnung hinzu. Ggf. noch eine Umsatzsteuererklärung und eine Gewerbesteuererklärung.

Im Prinzip müssen Sie Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzeichnen, zusammenrechnen und in die Anlage EÜR eintragen. Aus der Differenz ergibt sich der Gewinn.

Hallo rene1387,

würde nicht sagen, daß man sie mit der privaten Erklärung vergleichen kann. Sie ist schon umfangreicher.
Würde mich schon an einen Steuerberater wenden.

Alles Gute

Gruß Lore

Danke für deine Antwort Barbara. Allerdings verstehe ich nicht, wo du liest, dass ich keine Gewerbe angemeldet habe? Ich brauche auch keine Umsatzsteuervoranmeldung, da ich keine bezahlen muss. Ich handle nicht mit Dingen, ich verkaufe lediglich Bausparverträge und Finanzierungen von Eigentum. Die Einkommensteuervorrauszahlung habe ich auf 0 € gesetzt, weil ich aller Vorraussicht nach keine Bezahlen muss. Aber danke für deine Antwort.

Hallo,

stimmt, es steht nirgends, dass Du das nicht getan hast. Deine Frage hat sich allerdings so angehört, als würdest Du Dir das allererste Mal seit 11 Monaten Gedanken über die ganze Sache machen. Sie klang ähnlich, wie viele Anfragen, die ich so übers Jahr hier in diesem Forum gestellt bekomme. Ich wollte Dir aber auf keinen Fall „auf den Schlips treten“, ich bin ja froh, dass meine Befürchtungen nicht wahr sind.

Du darfst nicht vergessen: mehr als das, was Du fragst, weiss ich nicht von Dir.

Die Antwort von „Der Schuhverkäufer“ ist übrigens die korrekteste von allen. Charlottas Antwort ist auch ok, allerdings ist die Anlage S die falsche, es muss die Anlage G sein. Und die Anlage EÜR musst Du auch ausfüllen. Auf www.elster.de findest Du alles notwendige dafür.

Viele Grüsse und gutes Gelingen
Barbara

Hi

vollständig kann ich nicht antworten, aber zumindest einen Teil.
Du brauchst keinen Steuerberater, aber Du musst halt alle Angaben wie erforderlich machen. Ob Du das alleine schaffst, weiß ich nicht, ein Programm wäre aber sicher eine große Hilfe.

Hallo,

du brauchst nicht unbedingt einen Steuerbreater; ich würde es alleine tun (schon um Geld zu sparen und weil du als „Laie“ auch Fehler zu deinen Gunsten machen kannst) und wenn du schon deine private Steuererklöärung machst, kommt auch nicht so viel Neues hinzu. Schau dir doch einfach mal die Formulare an?!

Viel Erfolg
Roger