Steuerfreie Zuwendungen

Hallo,

darf ein Unternehmen (GmbH) einem Mitarbeiter steuerfrei zur
Hochzeit, Kind oder Jubiläum Geldzuwendungen geben?

Wenn ja, wieviel und wo steht das?

Herzlichen Dank
Stefan

darf ein Unternehmen (GmbH) einem Mitarbeiter steuerfrei zur
Hochzeit, Kind oder Jubiläum Geldzuwendungen geben?

Geldzuwendungen kann der Mitarbeiter erhalten, allerdings nicht steuerfrei.

Sachzuwendungen sind steuerfrei bis 40,00 Euro (Geschenk anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses).

Geldzuwendungen kann der Mitarbeiter erhalten, allerdings
nicht steuerfrei.

Komisch das man oft findet 315 Euro pro Kind oder?

http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,36…
http://www.steuerzahlertipps.de/steuertipps/muetter_…

Weiß denn niemand wo man sich verbindlich schlau machen kann?

Gruß
Stefan

Servus,

schlau machen kann man sich hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html

Dazu ist allerdings wichtig zu wissen, dass die von Dir zitierten Zuwendungen früher mal in § 3 Nr. 15 EStG geregelt waren.

Schöne Grüße

MM

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Danke!

Dazu ist allerdings wichtig zu wissen, dass die von Dir
zitierten Zuwendungen früher mal in § 3 Nr. 15 EStG geregelt
waren.

Mit dem Tip findet man es dann.

Gruß
Stefan

Dazu ist allerdings wichtig zu wissen, dass die von Dir
zitierten Zuwendungen früher mal in § 3 Nr. 15 EStG geregelt
waren.

Mit dem Tip findet man es dann.

was aber sinnlos ist da es diese Vorschrift nicht mehr gibt…

Deshalb habe ich ja geschrieben dass steuerfreie Geldzuwendungen nicht mehr möglich sind.

was aber sinnlos ist da es diese Vorschrift nicht mehr
gibt…

Das finde ich nicht, zumindest ich fühle mich besser wenn ich sowas
dann auch irgendwo nachlesen kann.

Deshalb habe ich ja geschrieben dass steuerfreie
Geldzuwendungen nicht mehr möglich sind.

Ja, Danke.

Gruß
Stefan

was aber sinnlos ist da es diese Vorschrift nicht mehr
gibt…

Das finde ich nicht, zumindest ich fühle mich besser wenn ich
sowas
dann auch irgendwo nachlesen kann.

§ 3 Nr. 15 EStG kann man eben nicht mehr nachlesen weil es den nicht mehr gibt. Aber das ganze bringt ja wohl nichts…

Ich kann dir nur sagen, was allgemein üblich ist: Jede offizielle Geldzuwendung , egal aus welchem Grund (Jubiläum, Hochzeit…)wird auf der Lohn- od. Gehaltsabrechnung aufgeführt, zu den regulären Bezügen dazugezählt und alles zusammen besteuert.
Anders sieht es aus, wenn auf der Jubelfeier im Blumenstrauß noch ein Umschlag mit Barem steckt. Solche Geschenke sind steuerfrei.

Ich kann dir nur sagen, was allgemein üblich ist: Jede
offizielle Geldzuwendung , egal aus welchem Grund (Jubiläum,
Hochzeit…)wird auf der Lohn- od. Gehaltsabrechnung
aufgeführt, zu den regulären Bezügen dazugezählt und alles
zusammen besteuert.

Nicht so hastig. Bei einer Jubiläumszuwendung kann die Fünftel-Regelung zum Tragen kommen, und somit nicht die reguläre Besteuerung.

Anders sieht es aus, wenn auf der Jubelfeier im Blumenstrauß
noch ein Umschlag mit Barem steckt. Solche Geschenke sind
steuerfrei.

Nein, sind sie nicht. Geld ist Geld, ob bar oder per Überweisung, somit steuerpflichtig. Der Blumenstrauß ist bis zu einem Wert von 40 Euro steuerfrei.