Steuerklasse bei Heirat mit Kind

Hallo,

mal eine Grundsatzfrage. Ist das alles korrekt gelaufen oder hat sich da ein Amt vertippt:

Frau B mit Kind heiratet Herrn M.
Herr M ist nicht der Vater des Kindes.
Vater ist Herr R.
Es besteht gemeinsames Sorgerecht zwischen B und R.
B und R haben je ein halbes Kind auf der LStKarte.

Bei Änderung der LStKarten von B und M nach der Hochzeit bekommt auch Herr M ein halbes Kind. Somit besteht das Kind aus 3 (!) Hälften.

Herr M muss nun auch den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung nicht mehr bezahlen obwohl er das Kind nicht adoptiert hat.

Frage: Ist das alles so ok ???

Ratlose Grüße
Chrisma

Hallo,

ganz so ist es nicht: es gibt immer 2 halbe Kinderfreibeträge für Vater und Mutter. Wenn die Mutter wieder heiratet und ihr Ehemann die Steuerklasse 3 nimmt, bekommt er das halbe Kind und die Mutter mit Klasse 5 keins!

E.

ganz so ist es nicht: es gibt immer 2 halbe Kinderfreibeträge
für Vater und Mutter. Wenn die Mutter wieder heiratet und ihr
Ehemann die Steuerklasse 3 nimmt, bekommt er das halbe Kind
und die Mutter mit Klasse 5 keins!

… wobei sowohl die Mutter als auch der angeheiratete Stiefvater jeweils den Zähler 0,5 auf die Karte mit Steuerklasse IV eingetragen bekommen. Der leibliche Vater bekäme (soweit seine Karte die Steuerklasse I bis IV ausweist) auch den Zähler 0,5. Und dann hat der Fragensteller recht, das Kind hätte drei Hälften.

„Rome was quartered into three halves“

Fühlt Euch gegrüßt

von
Berta

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