Hallo Peter,
bei mir ist die Situation genau umgekehrt. Ich wohne in Deutschland und bin als Zeitarbeitskraft an eine polnische Firma „verliehen“. Da ich meinen wirtschaftlichen Lebensmittelpunkt in Deutschland habe, werde ich auch hier besteuert. Meine Firma mußte dafür beim zuständigen Finanzamt eine Ansässigkeitsbescheinigung ausstellen lassen.
Selbst wenn Du selbstständig bist oder als freier Mitarbeiter für diese deutsche Firma arbeitest, dürften für Dich nach wie vor die polnischen Steuergesetze gelten, da du dort polizeilich gemeldet bist. Wenn Du in Polen heiratest, gelten auch die dort üblichen Steuersätze. Kenne mich damit aber nicht aus.
Rufe beim Finanzamt an, die besteuern nicht nur, die informieren und beraten auch. Steuergesetze gehören schließlich nicht zum Strafgesetzbuch, sondern es ist legitim, für die persönliche Lebenssituation die günstigste Besteuerung zu wählen.
Viel Glück.
Abra-Ka-Dabra