Steuerklasse bei Wohnsitz im Ausland / zust. FA

Halo habe eine Frage bzgl. Steuerklassen.
Bin Arbeitnehmer mit Steuerklasse I. Mein Wohnsitz liegt in Polen, beschäftigt bin ich als Consultant bei einer deutschen Firma. Im nächsten Monat heirate ich. Drei Fragen stellen sich mir:
Kann ich dadurch eine andere Steuerklasse erlangen (z.B. III)?
Welcher Finanzamt ist hier für mich zuständig?
Muss ich in Deutschland eine Lohnsteuererklärung machen?

Vielen Dank für Euere Hilfe/Antworten

Peter

Das ist eine steuerrechtliche Frage und hat mit der EU gar nichts, mit EU-Recht nur indirekt was zu tun und ist daher bei mir völlig falsch. Bitte richtigen Experten auswählen.

Sorry bin nei bei www und habe es nicht richtig eingestellt

Sorry, da habe ich keine Ahnung,
Gruß, Maggie

Hallo,
da kenn ich mich nicht aus, da ich im Ausland wohne und auch im Ausland Arbeite und mit Deutschland arbeits oder steuerklassen technisch im Moment keinen Bezug habe.

Sorry
lisl27

Hallo,

sorry mit internationalem Steuerrecht kenn ich micht nict aus

Hallo, wohne schon seit 11 Jahren ständig in den Philippinen und gott sei dank habe ich davon keine Ahnung mehr :wink: tut mir leid das ich da nicht helfen kann.

Gruss
Christoph

Hallo lieber Ratsuchender,

wende Dich bitte mit Deinen Fragen an das Finanzamt an das Deine Steuern abgeführt werden.

Gruß

Ralf

Hallo,
grundsätzlich bekommt eine Person, die Ihren Wohnsitz nicht im Inland hat, nur die Steuerklasse I oder VI. Wenn der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht genehmigt wird, dann kann auch eine andere Steuerklasse gewährt werden. Diese Kriterien kenne ich leider nicht.

Zuständig ist das Betriebsstätten-Finanzamt. Die können da am besten Auskunft geben.

Gruß

Lieber Peter, da kann ich überhaupt nicht helfen, da kann nur das Finanzamt helfen, die sind verpflichtet Auskunft/Beratung/Rechtsauskunft zu leisten.
Ich wünsche alles Gute,
A.Uhl

Hallo Peter,

bei mir ist die Situation genau umgekehrt. Ich wohne in Deutschland und bin als Zeitarbeitskraft an eine polnische Firma „verliehen“. Da ich meinen wirtschaftlichen Lebensmittelpunkt in Deutschland habe, werde ich auch hier besteuert. Meine Firma mußte dafür beim zuständigen Finanzamt eine Ansässigkeitsbescheinigung ausstellen lassen.

Selbst wenn Du selbstständig bist oder als freier Mitarbeiter für diese deutsche Firma arbeitest, dürften für Dich nach wie vor die polnischen Steuergesetze gelten, da du dort polizeilich gemeldet bist. Wenn Du in Polen heiratest, gelten auch die dort üblichen Steuersätze. Kenne mich damit aber nicht aus.

Rufe beim Finanzamt an, die besteuern nicht nur, die informieren und beraten auch. Steuergesetze gehören schließlich nicht zum Strafgesetzbuch, sondern es ist legitim, für die persönliche Lebenssituation die günstigste Besteuerung zu wählen.

Viel Glück.
Abra-Ka-Dabra

Hallo Peter,

leider kann ich Dir nicht helfen, da ich mich den länderübergreifenden Vorschriften nicht auskenne.

Gehe doch einfach zum Finanzamt an Deinem Arbeitsort und frage nach.

MfG

Stefan Seidel

hängt davon ab ob es mit Polen einen Vertrag gibt. Da Polen mit in der EU ist, wird es ganz sicher davon abhängen. Da muss man mal einen Rechtsanwalt mit diesem Fach fragen.

Gruss

Henning