Steuerklasse nach Trennung, wenn selbständig?

Hallo!

Angenommen folgende Situation:

Frau und Mann haben sich getrennt und werden sich in absehbarer Zeit scheiden lassen. Sie haben ein gemeinsames Kleinkind. Beide tragen das Sorgerecht, jedoch wohnt das Kind seit der Trennung bei der Frau. Die Frau ist zudem selbständig.

  1. Gilt die Frau als Alleinerziehend, auch wenn sie nicht das alleinige Sorgerecht hat?
  2. In welche Steuerklasse wird die Frau eingestuft?
  3. Wenn für die Frau die Alleinerziehenden-Steuerklasse zutrifft, kann sie diese auch schon beanspruchen, wenn sie noch in Trennung lebt und die Scheidung noch nicht beantragt bzw. vollzogen ist?

Vielen Dank!
Sabine

Die Frau hat und braucht keine Lohnsteuerkarte und damit auch keine Lohnsteuerklasse, wenn sie nur selbständig ist.

  1. Gilt die Frau als Alleinerziehend, auch wenn sie nicht das
    alleinige Sorgerecht hat?

Ja, wenn keine weitere volljährige Person in ihrem Haushalt lebt. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird auf der Rückseite der Anlage Kind beantragt.

  1. In welche Steuerklasse wird die Frau eingestuft?

Wenn sie selbständig ist, dann werden ggf. in Abhängigkeit der Höhe der Einkünfte Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt. Einen Lohnsteuerabzug gibt es bei Selbständigen nicht. Die Vorauszahlungen würden dann jedoch dem Lohnsteuerabzug der Steuerklasse II entsprechen. Siehe Beitrag von Petz.

  1. Wenn für die Frau die Alleinerziehenden-Steuerklasse
    zutrifft, kann sie diese auch schon beanspruchen, wenn sie
    noch in Trennung lebt und die Scheidung noch nicht beantragt
    bzw. vollzogen ist?

Erst in dem Jahr, das der Trennung folgt kann der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beansprucht werden, nicht im Jahr der Trennung.

§ 24b Abs. 2 Satz 1 EStG

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html