Hallo!
Angenommen folgende Situation:
Frau und Mann haben sich getrennt und werden sich in absehbarer Zeit scheiden lassen. Sie haben ein gemeinsames Kleinkind. Beide tragen das Sorgerecht, jedoch wohnt das Kind seit der Trennung bei der Frau. Die Frau ist zudem selbständig.
- Gilt die Frau als Alleinerziehend, auch wenn sie nicht das alleinige Sorgerecht hat?
- In welche Steuerklasse wird die Frau eingestuft?
- Wenn für die Frau die Alleinerziehenden-Steuerklasse zutrifft, kann sie diese auch schon beanspruchen, wenn sie noch in Trennung lebt und die Scheidung noch nicht beantragt bzw. vollzogen ist?
Vielen Dank!
Sabine