Steuerklasse und Kinderfreibetrag

Hallo Freunde,
folgende Situation:

Vater geschieden zahlt für ein Kind.
Jetzt heiratet er wieder - neue Frau hat bis dahin keine Kinder und beide haben auch kein gemeinsames.
Beide wechseln (wegen Eheschließung) Steuerklasse und Sie bekommt genau wie er bisher auch 0,5 Kinderfreibetrag.
WIESO?
Zählt jetzt Ihr Einkommen auch mit dazu, zur Berechnung des Unterhaltes für das Kind? Immerhin bekommt Sie ja auch einen halben Freibetrag.
Danke für Eure Hinweise
Dobbs

Kinderfreibetrag
Hi !

Beide wechseln (wegen Eheschließung) Steuerklasse und Sie
bekommt genau wie er bisher auch 0,5 Kinderfreibetrag.
WIESO?

Dürfte sich lediglich um ein Versehen handeln. Da der Vater Unterhalt für das Kind zahlt, vermute ich, dass das Kind nicht bei ihm lebt und daher auch von der Ehefrau nicht als Kind angenommen wurde. Dies scheint aber aus irgendeinem Grund die Gemeinde zu denken. Einfach zur Behörde (nicht Finanzamt!!!) gehen oder telefonieren und mal nachfragen was da passiert ist. Meine oben geäußerte Vermutung dürfte sich dann bestätigen. Das Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau muss dann bei denen wieder korrigiert werden.

BARUL76

PS: Andere Gründe als ein Versehen sehe ich nach nochmaligem Überfliegen der gesetzlichen Grundlagen nicht.

Nein, das ist zwar total absurd, aber trotzdem korrekt. Wir hatten in der Ausbildung eine stundenlange Diskussion zu dem thema und hatten schließlich sogar wetten drauf abgeschlossen, ob es tatsächlich sein kann dass die zweite Ehefrau ein halbes kind, das nicht von ihr ist, auf der steuerkarte hat. Unsere recherchen ergaben, dass der Dozent recht hatte. Das gibt es tatsächlich, allerdings ausschließlich wenn beide Steuerklasse 4 gewählt haben.

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Hallo

Das gibt es
tatsächlich, allerdings ausschließlich wenn beide Steuerklasse
4 gewählt haben.

Quatsch, wenn die Ehelaute Steuerklassen 3 und 5 haben, bekommen sie den halben Kfb auch.
Den Eheleuten steht ein halber Kfb zu, wer der leibliche Elternteil ist egal.

Bye Nauraa

Quatsch, wenn die Ehelaute Steuerklassen 3 und 5 haben,
bekommen sie den halben Kfb auch.
Den Eheleuten steht ein halber Kfb zu, wer der leibliche
Elternteil ist egal.

Bye Nauraa

Auch Quatsch,

ich habe gerade geheiratet und ließ mich in StKl 3 eintragen und meine Frau in StKl. 5 (weil ich der „Verdiener“ bin).

Wir haben ein gemeinsames Kind und meine Frau hat ein Kind, das aber nicht bei ihr lebt, dennoch hätte sie grundsätzlich ein Recht auf einen halben Kfb.
Unser gemeinsames Kind bekomme ich ganz (1,0) und das Kind meiner Frau bekomme ich auch (0,5), weil meine Frau in StKl. 5 überhaupt keinen Kfb erhalten kann / darf.
Ich habe also einen halben Kfb, obwohl das Kind weder von mir ist, ich keine Vaterschaft anerkannt habe und es auch nicht bei uns lebt.

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Sag ich doch! Wenn einem der Eheleute ein halber Kfb zusteht (egal ob von Ehemann oder von Ehefrau) bekommen ihn die Eheleute auch, egal ob in der 4/4 oder in der 3/5.

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