Hallo liebe Experten,
ich habe eine kurze Frage zum Wechsel der Steuerklassen nach Eheschließung:
Arbeitnehmer, Bruttolohn: 4785 EUR, Nettolohn: 3306 EUR, privat krankenversichert, unterhaltspflichtig für ein Kind aus einer vorhergehenden Beziehung (395 EUR)
heiratet
Polizeibeamtin in NRW: Bruttolohn: 2744 EUR, Nettolohn: 2248 EUR, erhält freie Heilfürsorge über das Land NRW (Anwartschaftsversicherung besteht zusätzlich privat)
Unsere Werbungskosten (lediglich Fahrtkosten zum jeweiligen Arbeitsplatz) sind ungefähr gleich hoch.
Bislang waren wir beide in Steuerklasse 1. Welche sollten wir nun wählen?
Danke für Ihre Bemühungen!
LG
Tiana