Steuerklassen nach Eheschließung

Hallo liebe Experten,

ich habe eine kurze Frage zum Wechsel der Steuerklassen nach Eheschließung:

Arbeitnehmer, Bruttolohn: 4785 EUR, Nettolohn: 3306 EUR, privat krankenversichert, unterhaltspflichtig für ein Kind aus einer vorhergehenden Beziehung (395 EUR)

heiratet

Polizeibeamtin in NRW: Bruttolohn: 2744 EUR, Nettolohn: 2248 EUR, erhält freie Heilfürsorge über das Land NRW (Anwartschaftsversicherung besteht zusätzlich privat)

Unsere Werbungskosten (lediglich Fahrtkosten zum jeweiligen Arbeitsplatz) sind ungefähr gleich hoch.

Bislang waren wir beide in Steuerklasse 1. Welche sollten wir nun wählen?

Danke für Ihre Bemühungen!

LG
Tiana

Der Unterhaltspflichtige wird vermutlich in die Steuerklasse fünf wechseln wollen, damit der Unterhalt niedriger ist. Das dürfte meiner Meinung nach aber nicht klappen, da es meinem Gerechtigkeitssinn widerspricht.

Danach ist für den Fall die Steuerklassen-Kombination

Vier mit Faktor

am geeignetesten, da beim Faktorverfahren die Steuer exakt nach dem Verdienst der beiden Partner berechnet wird und sich so weder zu hohe, noch zu niedrigere Lohnsteuer ergibt.

Viele Grüße

Mike

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Hallo tiana,

bitte google doch mal nach Tabellen für wechsel der steuerklassen. für dein problem ist dort die einfachste lösunG1 SOLLTEST DU NICHT FÜNDIG WERDEN MELDE DICH NOCHMALS GRU? UDO

Hallo,

im Internet gibt es Steuerklassenrechner. Da können Sie Ihre Einkünfte, Werbungskosten etc. eintragen und ausrechnen, welche Klasse die günstigste ist.
Ich würde Ihnen zu IV mit der Eintragung eines Faktors raten. Dazu müssten Sie gegenüber dem Finanzamt Einkünfte und Werbungskosten, Versicherungen etc. bekanntgeben (so, als würden Sie die Unterlagen für Ihre Einkommensteuererklärung zusammenstellen) und um Eintragung eines Faktors bitten. Das FA rechnet mit Ihren Angaben die zu erwartende Steuerlast aus. Hat quasi zur Folge, dass Ihnen monatlich das an Lohnsteuer abgezogen wird, was bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung an Zahlung zu erwarten ist.
Bei der Variante III/V kommt es häufig am Jahresende zu bösen Nachzahlungen.

Hoffe, ich konnte etwas helfen.

LG Corinna

Hallo,

danke für die ausführliche Antwort!

Viele Grüße
Tina

Hallo,

danke für die ausführliche Antwort!
Nein, der Unterhalt soll auf keinen Fall gekürzt werden, wir wollen nur Steuern sparen. :smile:

Viele Grüße
Tina

bitte :wink:

Hallo,
bitte suchen Sie über google einen Rechner über die Steuerklassenwahl. Ich würde Steuerklasse 4 und 4 nehmen. Am Ende vom Jahr unbedingt eine Einkommensteuererklärung machen und evtl. zuviel gezahlte Steuern zurück bekommen. Bei Steuerklasse 3 und 5 kommen leider oft hohe Nachzahlungen raus.
MfG
Sven Duwe