Steuerklassen Schwanger Partner neuer Job Hilfe !

Hi, ich bin neu hier im Forum und hätte eine Frage zu den Steuerklassen. Also, wir haben vor schwanger zu werden… Wenn das Kind Anfang nächsten Jahres kommen würde, so jetzt wirds kompliziert… Ich fang ab August nach meiner Umschulung eine neue Arbeit an, also Steuerklasse 5, damit viel Steuer zurückerstattet werden und das Elterngeld sich erhöht. Ab nächsten Jahr ist es nicht sinnvoller 4/4 zu wählen, da einerseits auch Steuern von meiner Frau zurück erstattet werden und andererseits mein Netto das Elterngeld auffängt. Wenn man die Lohnsteuererklärung zusammenveranlagt macht und der Partner der weniger als ein halbes Jahr arbeitet die Klasse 3 hat, der andere Partner aber das ganze Jahr arbeitet und die hohen Steuern zahlt, werden die Steuern dann vom Partner, obwohl er das ganze Jahr arbeitet, zurück erstattet.
Achso, verdienst ist bei beiden Partner in etwa gleich.
Ich hoffe es blickt jemand durch und kann mir weiter helfen.
Vielen Dank und LG

Da bin ich ehrlich überfragt, ich berate in den Gebieten Geldanlage und Steueroptimierung offshore

Hallo,
das geht ja wüst durcheinander. WIR wollen wohl nicht schwanger werden, ich vermute, die Ehefrau!

Grundsätzlich kann man da nur sagen, dass derjenige, der die Elternzeit in Anspruch nimmt, dann das höhere Einkommen haben sollte. Das wäre vermutlich die Ehefrau. Aber Geld zurück gibt es in der Regel nicht. sondern umgekehrt. Bei gleichem Gehalt ist es so, dass mit der Kombination 5/3 insgesamt eher zu wenig gezahlt wird. D.h. dann Nachzahlung.

Viele Grüße

Wolfgang

Auf jeden Fall bekommt man die zuviel gezahlte Steuer mit der JAhressteuererklärung zurück, der Verdienst ist ja bei beiden ziemlich gelcih wie ich das raus lesen kann. Es gibt nur Monate wo bei einem kein Lohn abgerechnet wird. Diese Abweichungen kann man eigentlich nur in der Jahreserklärungen auffangen. Wenn beide verheiratet, dann sind auch beide Einkünfte das steuerliche Gesamteinkommen und nach dem wird dann die JAhressteuer festgesetzt. Ich denke weiter so machen und dann wenn das Kind da ist, das Kind noch auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

Gruß Renate aus BWB

Hallo,
also, aus den etwas wirren Angaben meine ich heraus zu lesen, dass der zukünftige Vater gerade eine Umschulung macht und die zukünftige Mutter normal arbeitet. Nach der Geburt des Kindes geht die Mutter in Elternzeit während der Vater dann normal arbeitet. Sollte dies so sein, dann wäre es im Hinblick auf die Höhe des Elterngeldes wohl sinnvoll, wenn die zukünftige Mutter z.Zt. Steuerklasse III wählt, damit sie möglichst viel netto hat, was ja die Höhe des Elterngeldes beinflusst.
Wenn der Nachwuchs dann da ist, sollte m.E. der Vater in Steuerklasse III wechseln, damit er möglichst viel netto bekommt.
Letztendlich ist die Wahl der Steuerklasse hier zunächst nur im Hinblick auf das Elterngeld auszurichten und da wäre es wie gesagt, zunächst ratsam, dass der Elternteil der in Elternzeit geht möglichst viel netto bekommt, also Steuerklasse III.
Wenn das Kind dann da ist, sollten sich die Eltern dann wieder Gedanken um die Steuerklasse machen, aber jetzt sollte erst mal das Kind gemacht werden und gesund auf die Welt kommen, dabei alles Gute.
Gruss
Barbara

Grundsätzlich werden zuviel gezahlte Steuern erstattet.
Achtung: Das Elterngeld unterliegt (obwohl steuerfrei) dem Progressionsvorbehalt, erhöht also den Steuersatz.

Trotzdem kann natürlich der (alleine) arbeitende Ehegatte Steuerklasse III wählen. Für das Elterngeld wird nur der Verdienst VOR dem Bezug von Elterngeld herangezogen, danach können die Steuerklassen wieder gewechselt werden.

Unter’m Strich wirkt sich die Steuerklassenwahl nicht negativ aus, da spätestens mit der Steuererklärung wieder ausgeglichen wird. Allerdings: Ein Jahr Steuerklasse III plus Elterngeld wird unweigerlich zu einer Steuernachzahlung führen!

Hallo Huberle,
die Entscheidung hierüber liegt bei Ihnen, ob Sie lieber eine höhere Erstattung haben möchten, oder lieber ein höheres mtl. Familiennettoeinkommen. Tendenziell ist es besser hier ein Splitting bis zur Geburt des Kindes vorzunehmen, bei dem der potenziell betreuende Elternteil die günstigere Steuerklasse bekommt. Hieraus erhöht sich sein Netto und demzufolge dann auch das Elterngeld, dass ja aus dem Netto gerechnet wird. Nach der Geburt können sie ja dann wieder wechseln, dass der arbeitende die günstigere Steuerklasse 3 und der betreuende Elternteil die Steuerklasse 5 hat, was zu einer Erhöhung des Familiennettoeinkommens führt.
Abgerechnet wird dann in der Steuererklärung und zieht ggf eine Nachzahlung nach sich. Pauschalaussagen sind immer recht schwierig, da das Steuersystem hierfür viel zu komplex ist. Sie können in diversen Internetrechnern mal die Differenz des Nettolohnes ausrechnen lassen.
Viele Grüße
Mirko

Erstmal danke für die vielen Antworten.
Ist etwas wirr, ich weiß. Aber auch blöd zum erklären.
Das mit der Klasse 3, dass Elterngeld wächst und ab dem Elterngeld gewechselt werden soll, ist schon klar.
Mir geht es eher darum: Wenn meine Frau nächstes Jahr in der Schwangerschaft Steuerklasse 3 hat und unter einem halben Jahr arbeitet und ich in dieser Zeit Steuerklasse 5 hab, aber das ganze Jahr arbeite. Wie wird es dann wegen der unter-6-Monate-arbeiten-Regel gehandhabt? Meine Frau kriegt zwar ein höheres Elterngeld, zahlt aber durch Steuerklasse 3 weniger Steuern und kriegt die weniger Steuern erstattet, weil sie weniger als 6 Monate arbeitet. Ich zahle mehr Steuern und arbeite das ganze Jahr, kriege also nicht so viel erstattet, oder? Oder wird es anders gerechnet, weil wir zusammen veranlagt sind?
Hoffe es ist jetzt etwas verständlicher (-:

Hallo Huberle,

die von Ihnen genannte „kleiner 6 Monats Regel“ kenne ich nicht. Was soll das sein?

In der Steuererklärung ist es tendenziell egal wieviele Montat sie gearbeitet haben. Bei der Berechnung der Steuerlast gibt es nur ein Parameter und zwar das zu „versteuernde Einkommen“. Dies wird aus Ihren jährlichen Einnahmen unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Abzugsbeträge/Werbungskosten etc. berechnet. Auf dessen Grundlage ergibt sich bei Ihnen als verheirateter aus der Splittingtabelle die Steuerlast. Diese wird dann mit den bereits monatlich gezahlten Steuern verrechnet. Sollten diese höher gewesen sein ergibt sich eine Erstattung.

Deshalb ist es für Sie bei der Gestaltung nur von Belang, wie schon beschrieben, ob sie das Geld lieber im Rahmen der Steuererklräung erstattet bekommen möchten, oder es gleich mtl. zur Verfügung haben wollen.

Viele Grüße

Mirko

Hallo Huberle,

zunächst mal wird das Elterngeld vom Einkommen und nicht von den Steuern berechnet. Die letzten 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist bzw. wenn der Vater in Elternezeit geht eben die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes werden für die Berechnung herangezogen.

Demzufolge sollte derjenige der in Elternzeit gehen möchte möglichst Steuerklasse 3 haben. Da ihr aber beide inetwa gleichviel verdient wird es relativ wurscht sein ob 3 oder 4!!! Viel mehr rausspringen wird nicht. Ich finde den Aufwand im Verhältnis unangebracht. Es gibt Onlinerechner in denen man das Ausrechnen kann. Einfach mal bei Goggel suchen.

Was ihr von vornherin beachten solltet. Das Elterngeld wird im nachhinein über die Progressionssteuer besteuert. Wenn ihr beide gemeinsam veranlagt seid, eure Steuererklärung zusammen macht dann wird quasi ein „Haushaltseinkommen“ berechnet. Alle Einnahmen werden den bereits abgeführen Steuern gegenübergestellt. Da das Elterngeld Einnahmen sind, jedoch noch keine Steuer abgezogen wurde muß man das nachzahlen. Und das ist meist 1-Monats-Elterngeld. Das also schonmal zu Seite schaffen damit es kein böses Erwachen gibt.

Also nochmal, es ist völlig egal wieviel euch an Steuern zurückerstattet wird. Das Elterngeld wird vom Gehalt berechnet!!! Hierzu gibts ebenfalls gute Onlinerechner z. B. bei www.elterngeld.de oder über Goggle.

Alles Gute und viel Erfolg.

Gruß Lore

Hallo Huberle,
ich glaube, ich habe alles so weit verstanden. Was genau ist die Frage?
Vor der Geburt 3/5 (3 für die Frau) ist klar.
Die Steuerbelastung bei Zusammenveranlagung ist nach der Geburt im Jahr 2012 gleich ob 3/5 oder 4/4. Bei 3/5 bekommt man i.d.R. pro Monat zusammen etwas mehr raus - durch die Steuererklärung gleicht sich das am Jahresende wieder aus - ggf. sogar durch eine Steuernachzahlung. Bei 4/4 sieht es i.d.R. anders herum aus. Im Monat weniger und evtl. Steuererstattung.
Ich hoffe ich konnte Ihnen/Euch weiter helfen. Herzliche Grüßen und alles Gute, SAM

Ok. Also ist es im endeffekt egal? Ich hatte halt nur mal etwas gehört, dass wenn unter einem halben Jahr gearbeitet wird man die ganze Lohnsteuer zurück bekommt. Hat scheints irgendwas mit dem Gastarbeitergesetz zu tun…
Grüßle

tut mir leid,kann ich nicht sagen

Hallo,
ja, die Überelgung ist m.E. richtig; vor der Schwangerschaft (herzlichen Glückwunsch! :wink: ) sollte die Frau die „schlechtere“ Klasse nehmen.
In diese Überlegung spielen aber auch Elterngeld, Krankenversicherungs- und andere Aspekte hinein, so dass ich den Besuch bei einem Steuerberater empfehlen würde.
Viel Erfolg und - noch wichtiger - alles Gute für die Familie!
Roger

Hallo ! Bin derzeit im Urlaub, daher kurzfassung: Ehefrau Steuerklasse III bis zur Entbindung, dann V, Ehemann umgekehrt.

Lieben Gruss