Hallo,
ich habe ein weiteres Fallbeispiel:
Frau bezieht von Jan.-Nov. 2011 Elterngeld in Höhe von 1300 €.
Im September hat Frau geheiratet.
Steuerklassentechnisch habe beide noch nichts unternommen.
Mann verdient 1900 brutto.
Frage: Haben beide automatisch 4/4 und zudem jeweils 0,5 Kinderfreibetrag oder muß man das beim Finanzamt anmelden?
Ab November verdient Frau wieder 2460 € brutto.
Macht hier eine getrennte oder gemeinsame Veranlagung Sinn?
Lieben Dank!!!