Steuerklassenwechsel mehrfach unterjährig

hallo zusammen,

angenommen es wird im mai geheiratet, im september steht nachwuchs an. die eheleute würden nach der heirat folgende steuerklassen wählen, sie nimmt die 3 (verdient brutto einiges mehr als er), er nimmt die 5. somit würde das netto für die frau die letzten monate vor geburt deutlich höher ausfallen und sich positiv auf das elterngeld auswirken.
kann dann im selben jahr nochmals gewechselt werden, und zwar nach geburt, damit er dann in die klasse 3 geht und somit dann höheres neetto hat?
wie würde sich das ganze dann auf das gesamte jahr auswirken? meines wissensstands nach (der ganz gering auf diesem gebiet ist) gilt die steuerklassenverteilung doch immer für das ganze jahr; sprich, hätte man im dezember 2009 geheiratet, würde das ganze jahr 2009 gemeinsam veranlagt werden.
noch eine frage: angenommen er hätte in 2009 einiges an kurzarbeitergeld erhalten und für 2009 noch keine einkommenssteuererklärung abgegeben - könnte man die vermutlich zu erwartende steuernachzahlung auch in raten abzahlen? wären strafen zwecks verspäteter abgabe möglich?

vielen dank + grüße,

sonja

Hallo,

natürlich ist der Steuerklassenwechsel unterjährlich auch mehrmals möglich, auch in Bezug auf das Elterngeld ist deine Wahl möglich. Ob eine Nachzahlung oder Erstattung mit der Steuererklärung fällig wird, hängt von den genauen Zahlen ab, aber ich würde eher auf eine Erstattung setzen, da beide vor der Heirat vermutlich Steuerklasse 1 hatten und somit schon ziemlich viel eingezahlt haben.
Im Jahr der Heirat darf man für das gesamte Jahr Zusammenveranlagung wählen, auch wenn die Hochzeit am 31.12. war.
Die Einkommensteuererklärung ist am 31.05. des Folgejahres fällig, also für 2009 am 31.05.2010. Das Finanzamt kann bei verspäteter Abgabe einen Verspätungszuschlag festsetzen, dieser darf aber maximal 10% der festgesetzten Steuer betragen. Meist wird das aber bei mutwillig zu spät Abgebenden gemacht, also die jedes Jahr erst im Dezember abgeben. :wink:
Eine Ratenzahlung ist immer möglich, einfach beim Finanzamt anrufen.

Viel Erfolg!