hallo zusammen,
angenommen es wird im mai geheiratet, im september steht nachwuchs an. die eheleute würden nach der heirat folgende steuerklassen wählen, sie nimmt die 3 (verdient brutto einiges mehr als er), er nimmt die 5. somit würde das netto für die frau die letzten monate vor geburt deutlich höher ausfallen und sich positiv auf das elterngeld auswirken.
kann dann im selben jahr nochmals gewechselt werden, und zwar nach geburt, damit er dann in die klasse 3 geht und somit dann höheres neetto hat?
wie würde sich das ganze dann auf das gesamte jahr auswirken? meines wissensstands nach (der ganz gering auf diesem gebiet ist) gilt die steuerklassenverteilung doch immer für das ganze jahr; sprich, hätte man im dezember 2009 geheiratet, würde das ganze jahr 2009 gemeinsam veranlagt werden.
noch eine frage: angenommen er hätte in 2009 einiges an kurzarbeitergeld erhalten und für 2009 noch keine einkommenssteuererklärung abgegeben - könnte man die vermutlich zu erwartende steuernachzahlung auch in raten abzahlen? wären strafen zwecks verspäteter abgabe möglich?
vielen dank + grüße,
sonja