Als erstes rate ich dringend damit den Steuerberater der GbR oder den eigenen aufzusuchen.
In Kürze grob beantwortet - ohne Gewähr: Darlehenszinsen stellen Sonderbetriebsausgaben dar, da das Darlehen zum Erwerb des Anteils diente. Das Darlehen ist in einer Sonderbilanz zu passivieren. Diese Darlehenszinsen werden nicht auf alle Anteilseigner verteilt, sondern nur Ihnen zugerechnet.
Sie erweben nicht einen Anteil an einem Unternehmen, sondern bildlich ausgedrückt einen entsprechenden Anteil an jedem einzelnen Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens.
Der (wahrscheinlich) höhere Kaufpreis (im Vergleich zum normalen Kaufpreis der einzelnen Wirtschaftsgüter) ist als anteilig erworbener Geschäfts-und Firmenwert zu aktivieren. Dieser steht ebenfalls nur Ihnen zur Abschreibung zu.
Mit der Beteiligung erzielen Sie dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. einer anderen Einkünftsart (je nachdem, welchen Geschäftszweck die GbR hat). So werden Ihnen Gewinne und Verluste der GbR jährlich über eine gesondert-einheitliche Gewinnfeststellung) anteilig zugerechnet.
Gewinne hieraus werden versteuert zum persönlichen Steuersatz, Verluste vom Einkommen abgezogen (außer es würde sich um Steuersparmodell handeln - Verlustabzugsverbot)
Der Kaufpreis wird nur über mögliche Mehrabschreibungen (je nach Bedingungen) in der GbR (Ergänzungsbilanzen) geltend gemacht. Ein direkter Ansatz als Ausgaben scheide für die Anschaffungskosten aus.
MfG
M. Wuttke