Steuerliche Absetzbarkeit Unternehmenskauf

Hallo,

ich werde in Kürze Teilhaber in einer GbR. Ein Teilhaber scheidet altersbedingt aus. Ich erwerbe seinen Anteil und muss dazu noch eine Gesellschaftereinlage einbringen. Hierzu zwei Fragen zur privaten steuerlichen Absetzbarkeit:

  1. Inwieweit ist der Kauf dieses Anteils steuerlich absetzbar? Das betrifft auch die Zinsen, wenn ich hierfür einen Kredit aufnehme.

  2. Kann auch die Gesellschaftereinlage (die ja auf meinem Namen in der GbR bleibt) steuerlich abgesetzt werden?

Vielen Dank

Hallo,

leider darf (!!!) ich diese Frage nicht beantworten, da diese klar das Steuerrecht berührt und ich als Unternehmensberater und nicht als Steuerberater tätig bin - Sorry, aber das ist rechtlich so festgelegt - steuerberatende Tätigkeit nur als Steuerberater

Viel Erfolg

Mit freundlichem Gruß J. Richter

CNA-Consulting

Dipl.-Ing. Jens-Uwe Richter
Spechtweg 6
09350 Lichtenstein
www.cna-consulting.de

Lieber Absender,

zu direkten steuerlichen Fragen bitte einen Steuerberater fragen. Nur Steuerberater dürfen verbindlich steuerlich beraten.

Es gibt unter den Steuerberatern Fachberater für Unternehmensnachfolge, zu finden z. B. unter http://www.dstv.de/suchservice/steuerberater-suchen.

Mit freundlichen Grüßen
Lutz Lehmann

Als erstes rate ich dringend damit den Steuerberater der GbR oder den eigenen aufzusuchen.

In Kürze grob beantwortet - ohne Gewähr: Darlehenszinsen stellen Sonderbetriebsausgaben dar, da das Darlehen zum Erwerb des Anteils diente. Das Darlehen ist in einer Sonderbilanz zu passivieren. Diese Darlehenszinsen werden nicht auf alle Anteilseigner verteilt, sondern nur Ihnen zugerechnet.

Sie erweben nicht einen Anteil an einem Unternehmen, sondern bildlich ausgedrückt einen entsprechenden Anteil an jedem einzelnen Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens.

Der (wahrscheinlich) höhere Kaufpreis (im Vergleich zum normalen Kaufpreis der einzelnen Wirtschaftsgüter) ist als anteilig erworbener Geschäfts-und Firmenwert zu aktivieren. Dieser steht ebenfalls nur Ihnen zur Abschreibung zu.

Mit der Beteiligung erzielen Sie dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. einer anderen Einkünftsart (je nachdem, welchen Geschäftszweck die GbR hat). So werden Ihnen Gewinne und Verluste der GbR jährlich über eine gesondert-einheitliche Gewinnfeststellung) anteilig zugerechnet.

Gewinne hieraus werden versteuert zum persönlichen Steuersatz, Verluste vom Einkommen abgezogen (außer es würde sich um Steuersparmodell handeln - Verlustabzugsverbot)

Der Kaufpreis wird nur über mögliche Mehrabschreibungen (je nach Bedingungen) in der GbR (Ergänzungsbilanzen) geltend gemacht. Ein direkter Ansatz als Ausgaben scheide für die Anschaffungskosten aus.

MfG
M. Wuttke

Sorry für die späte Antwort war jedoch im Urlaub,
Also der Kauf der Anteile bzw. die Einlage selbst ist nicht absetzbar. Jedoch sind Verluste (Wertminderungen) die aufgrund der Beteiligung entstehen mit anderen Einkünften verechenbar, was insgesamt das zu versteuernde Einkommen senkt und somit Rückerstattungen von im Voraus gezahlter Lohnsteuer möglich Lohnsteuer möglich macht. Gewinne hingegen sind zu versteuern. Wenn die Beteiligung über Kredit finanziert wird gelten die gezahlten ZTinsen als Werbungskosten und mindern das zu versteuernde Einkommen, also auch die Steuer.

Ich hoffe das hilft weiter.