Hallo an alle Steuerexperten,
ich bitte euch um Hilfestellung zu folgendem Sachverhalt:
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Ein entsprechend qualifizierter Arbeitnehmer übt eine Nebentätigkeit im Grenzbereich zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit in seiner Branche aus (kein Handel)
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die Tätigkeit ist zwar auf dauerhafte Gewinnerzielung ausgerichtet, aber mittelfristig (3…5 Jahre) so geringfügig, daß
. bei der USt die Kleinunternehmer-Regelung gelten wird
. bei der Gewerbesteuer die Freigrenze des Bundeslandes immer unterschritten wird (hier: Berlin)
. positve Einkünfte in dieen ersten Jahren nicht über der Freigrenze von 410 EUR liegen
Besteht eine grundsätzliche Anmeldepflicht für diese Tätigkeit beim Finanzamt, und, kann das Finanzamt die Anerkennung eines Verlusts in einem Jahr bei Durchführung einer Antrags-Veranlagung des AN mit Hinweis auf eine nicht vorliegende Anmeldung verweigern ?
(Anmerkung: ) Im nachfolgenden Jahr sind wieder postive Einkünfte absehbar, die aber unter der Freigrenze bleiben.
mfg
Jogyi