Steuerliche Aufwendungen freiw. Feuerwehr

Kann ein Arbeitnehmer, der in seiner Freizeit Einsätze bei der freiwilligen Feuerwehr leistet, die ihm dabei entstandenen Fahrtkosten steuerlich absetzen? Wüßte gerne wenn ja, in welcher Höhe und welche Nachweise erbracht werden müssen

Vielen Dank im voraus
Ulrike

Hallo Ulrike,

man kann nur dann Ausgaben ansetzen, wenn man auch steuerpflichtige Einnahmen erzielt.

Da du aber hierfür wahrscheinlich keine Vergütung erhälst, können auch keine Ausgaben geltend gemacht werden.

Gruß

Peter

Spendenbescheinigung für den Verzicht auf Ersatz von Aufwendungen ausstellen lassen.

Grüße
Chris

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