Hi Günther!
Das sind zwei Paar Schuhe!
Die Einkommensteuererklärung gibt man wie gewohnt an seinem Wohnsitzfinanzamt ab. Die Einkommensteuer wird (bis auf seltene Ausnahmen) nicht von der Erbschaftsteuer berührt.
Die Erbschaftsteuererklärung muss man bei dem Erbschaftsteuerfinanzamt abgeben. Dieses ist bei mir im Ruhrgebiet immer Bochum-Süd. Da die Erbschaftsteuer eine Landessteuer ist, wird es in Bayern ein anderes sein, welches ist leicht beim Finanzamt in München zu erfragen.
Ob Erbschaftsteuer anfällt hängt hauptsächlich vom Wert des erworbenen Vermögens und dem Verwandschaftsgrad ab.
Hier ist eine kleine Übersicht: http://www.hans.de/fachinformationen/erbschaftsteuer…
(Es handelt sich NICHT um eine Partner Kanzlei oder so, hab da nur am schnellsten eine passende Übersicht gefunden.)
Falls noch Fragen bestehen - stehe ich gern zur freien Verfügung; auch direkt per Mail unter [email protected].
Gruß
Mike
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