Steuern

Liebe/-r Experte/-in,
angenommen ein Gewerbetreibender erhält in den letzten Tagen des Jahres einen größeren Rechnungbetrag. In den letzten Tagen des Jahres kann er ja mit dem Geld kaum noch was sinnvolles anfangen.
Gibt es beim Finanzamt eine Kulanzfrist, also daß man Geld, daß man erst zwischen Weihnachten und Neujahr erhält, im neuen Jahr „verbucht“?

Hallo allzweck2007,

ich bin der falsche Ansprechpartner, ich kenne mich mit Steuern der EG aus.

MfG und einen guten Start ins Jahr 2010,
floyd_83

Bei Überschußrechnern können nur sog. regelmäßig wiederkehrende Zahlungseingänge ( z. B. Mieten, Renten usw. ), die für ein anderes Jahr bestimmt sind, und die innerhalb der letzten 10 Tage eingegangen sind, dem neuen Jahr zugeordnet werden.

Bei Bilanzierenden ist der Zahlungseingang sowieso egal, weil es auf die wirtschaftliche Zuordnung der Einnahmen ankommt.

Alternativ könnte der Gewerbetreibende eine Investitionsrücklage bilden und damit künftige Investitionskosten „gegenrechnen“.

soweit mal eine schnelle, nicht zu tief gehende Antwort „zwischen den Tagen“.

Gruß seeker

Hallo,

kurze und knappe Antwort:

Nein

Gruß
Lawrence

Hallo,
schön wärs, wenn es so wär. :wink:
Wenn man Ist- Versteuerer ist, dann muss man Geldeingänge so versteern, wie man sie bekommt. Wenn keine weiteren Ausgaben getätigt werden, dann ist es, so leid es mir tut, Ihr Pech und Sie müssen es dieses Jahr noch versteueren.
Wenn Sie Soll Versteuerer sind, dann verhällt es sich so ähnlich, nur das Sie noch etwaige Rechnungen als Verbindlichkeiten verbuchen können. Also, entweder Sie kaufsen noch etwas, oder Sie müssen damit rechnen, einen hohen Geldbetrag zu versteuern. Immer zu gunsten des Finanzamtes. So ist es leider.

nein

Hallo ! Kurze Antwort aus dem Urlaub per Handy:

Nein eine solche Frist gibt es nicht. Für Investitionen die jedoch erst in 2010 erfolgen könnte
in 2009 eine gewinnmindernde Investitionsrücklage gebildet werden.
Wenn diese Zahlungen für eine Leistung erfolgt die erst in 2010erbracht werden, könnte
man die ertragssteuerliche Berücksichtigung durch Jahresabschluss durch Bilanz nach
2010verschieben.

Guten Rutsch ins neue Jahr !

nen, wenn es sich um einen Ist-Unternehmer handelt, muss der Umsatz bereits mit Rechnungsstellung gebucht werden. Bei Sollbesteuerung muss bei Zahlungseingang versteuert werden.

Hallo allzweck2007,

ich nehme an, es geht Ihnen darum, den größeren Betrag nicht versteuern zu müssen, sondern damit stattdessen Investitionen für das Gewerbe zu tätigen. Dazu gibt es das Instrument der Ansparabschreibung (so hieß das jedenfalls früher). Es hat da kürzlich Veränderungen im Steuerrecht gegeben, die ich nicht im Detail kenne.

Das Prinzip der Ansparabschreibung ist, in der Buchhaltung des Kalenderjahres x einen Betrag Y für eine ganz konkrete Anschaffung im Jahr x + 1 oder x + 2 zurückzulegen und deshalb nicht in x zu versteuern. Wenn dann die Anschaffung in x + 1 oder x + 2 getätigt wird, wird sie nicht den Ausgaben in x + 1 oder x + 2 zugerechnet, sondern die entsprechende Ansparabschreibung wird aufgelöst. Falls die Anschaffung nicht getätigt wird, „kostet“ die Auflösung nach 2 Jahren eine Strafsteuer.

Ist das eine Lösung für Ihr Problem?

Freue mich über eine Rückmeldung!

Herzliche Grüße
Barbara Moos

tut mir leid - weiss ich auch nicht…