Steuern

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgendes Problem: Neben meiner Studentischen
Hilfskraftstelle (19 Stunden/ Woche), habe ich nun
angefangen für ein Unternehmen Laufkurse anzubieten (2 x
wöchentlich, 1,5 Stunden, 25 Euro pro Stunde).

Ich weiß nun nicht, wie ich das abrechnen kann, und was
steuerlich gesehen am geschicktesten ist. Wäre es besser
die Übungsleiterpauschale in Anspruch zu nehmen (oder
muss ich das über einen Verein etc. laufen lassen??) In
diesem Fall hätte ich die Möglichkeit, dass über eine
Sportleistungsdiagnostik-GmbH laufen zu lassen, von
meinem Gehalt würde jedoch dann die Mehrwertsteuer
abgezogen, oder??)
Oder ist es besser dem Unternehmen eine Rechnung zu
stellen. Aber wie ist das dann mit der ganzen
Versteuerung? Muss ich dann meine Steuernummer auf die
Rechnung schreiben? Und Steuern zahlen? Ohh ich habe
leider keine Ahnung! Ich weiß auch, dass es Freibeträge
etc. gibt, aber in diesem besonderen Fall (Sportkurs)
weiß ich einfach nicht weiter!

Es wäre wirklich toll, wenn Sie mir weiterhelfen
könnten!

Vielen vielen Dank!

Flora

Für Sie gibt es m.E. folgende Möglichkeiten:

  1. Sie erbringen die Leistung als Selbständige und stellen der Gesellschaft eine Rechnung. Mehrwertsteuer darf nur ausgewiesen werden, wenn Sie mehr als 17500,00 Euro p.a. erlösen. (Klein-Unternehmerregelung). Die so erzielten Einkünfte sind mit Ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Da Sie dann auch keine U-Str.Nr. haben, können Sie die natürlich auch auf der Rechnung nicht angeben.

  2. Sie erbringen die Leistung im Rahmen eines 400-Euro Jobs. Die Einkünfte muss dann der Arbeitgeber pauschal versteuern und Sie sind bei der Knappschaftskasse sozialversichert.

So das ist meine private Sicht der Dinge, allerdings muss ich jegliche Gewährleistung ausschließen.

MfG
Rudolf O.