Steuern

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo !

Hätte eine Frage:
Mache es knapp in Stichpunkten, hoffe ist o.k.!

Gewerbetreibender
Gewinnermittlung nach § 5 EStG
Der Betrieb wurde zum 1.6. im Ganzen veräußert
In der Bilanz Rückstellungen für Steuerbaratung eingestellt.
Im dem Kaufvertrag ist auf den Punkt nicht eingegangen.

  1. Bei der Ermittlung von Veräußerunggewinn: Wie behandelt man diese Rückstellung?
  2. Wie ist es im Zeitpunkt der Zahlung: nachträg. BA für den Verkäufer?

Danke im Vorraus!
mfg + vlg!!!

Betrieb in Spanien oder Deutschland???

Leider darf ich in Steuerangelegenheit keine Beratung geben, ich bin nur Bilanzbuchhalter.
m.f.G felten

Hallo britt,

die Rückstellung ist im Veräußerungsgewinn gewinnmindern aufzulösen. In der Schlußbilanz würde ich sie noch stehen lassen.

Sämtliche nachträglich anfallenden Kosten, also auch der Steuerberater, gehören auch in den Veräußerungsgewinn und mindern somit den Verkaufserlös.

Gruß

Bounty