Liebe/-r Experte/-in,
Hallo !
Hätte eine Frage:
Mache es knapp in Stichpunkten, hoffe ist o.k.!
Gewerbetreibender
Gewinnermittlung nach § 5 EStG
Der Betrieb wurde zum 1.6. im Ganzen veräußert
In der Bilanz Rückstellungen für Steuerbaratung eingestellt.
Im dem Kaufvertrag ist auf den Punkt nicht eingegangen.
- Bei der Ermittlung von Veräußerunggewinn: Wie behandelt man diese Rückstellung?
- Wie ist es im Zeitpunkt der Zahlung: nachträg. BA für den Verkäufer?
Danke im Vorraus!
mfg + vlg!!!